OSRAM Licht AG
Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 – Erwerb eigener Aktien – 1. Zwischenmeldung
OSRAM Licht AG / Erwerb eigener Aktien - 1. Zwischenmeldung 15.07.2013 17:02 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Im Zeitraum vom 8. Juli 2013 bis einschließlich 12. Juli 2013 wurden insgesamt 54.150 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben, dessen Rückkaufsbeginn mit Bekanntmachung vom 5. Juli 2013 gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 für den 8. Juli 2013 mitgeteilt wurde. Hiervon entfallen auf den Rückkauf nach § 71 Abs. 1 Nr. 2 Aktiengesetz ('AktG') 31.950 Stück Aktien und auf den Rückkauf nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 22.200 Stück Aktien. Der Erwerb der Aktien erfolgte durch eine von der OSRAM Licht AG beauftragte Bank ausschließlich über das XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse. Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 sind auf der Internetseite der OSRAM Licht AG unter www.osram.de/ir veröffentlicht. München, den 15. Juli 2013 OSRAM Licht AG Der Vorstand 15.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: OSRAM Licht AG Marcel-Breuer-Straße 6 80807 München Deutschland Internet: www.osram-licht.ag Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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