Deutsche Börse AG
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 /
Deutsche Börse AG
/ Erwerb eigener Aktien
Frankfurt am Main, 2. April 2024
Im Zeitraum vom 25. März 2024 bis einschließlich 29. März 2024 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 1.257 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 27. Dezember 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben: Datum Aktien (Stück) Durchschnittskurs (EUR) 25/03/2024 957 185.5863 26/03/2024 100 188.3605 27/03/2024 100 188.2320 28/03/2024 100 189.4220 29/03/2024 0 0.0000 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 2. Januar 2024 bis einschließlich 29. März 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1,547,967 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016.1052 sind auf der Internetseite der Deutsche Börse AG veröffentlicht (https://deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/aktie-und-anleihen/aktienrueckkauf).
02.04.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Deutsche Börse AG |
– | |
60485 Frankfurt am Main | |
Deutschland | |
Internet: | www.deutsche-boerse.com |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |