DBV Holding AG
DBV-Winterthur Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
DBV-Winterthur Holding AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- DBV-Winterthur Holding AG Veröffentlichung nach § 30e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Der Beherrschungsvertrag zwischen der WinCom Versicherungs-Holding AG und der DBV-Winterthur Holding AG, dem die Hauptversammlung der DBV-Winterthur Holding AG am 3. Juli 2008 zugestimmt hat, wurde am 8. September 2008 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden. Die DBV-Winterthur Holding AG ist während der Dauer dieses Vertrages an Weisungen der WinCom Versicherungs-Holding AG gebunden. Die Dividendenberechtigung der außenstehenden Aktionäre der DBV-Winterthur Holding AG wird hiervon nicht berührt. Die WinCom Versicherungs-Holding AG garantiert den außenstehenden Aktionären der DBV-Winterthur Holding AG für die Dauer des Vertrags als angemessenen Ausgleich für jedes volle Geschäftsjahr der DBV-Winterthur Holding AG je Stückaktie der DBV-Winterthur Holding AG die Zahlung eines Bruttogewinnanteils von EUR 5,05 je Stückaktie abzüglich eines Betrages für Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beträgt der garantierte Gewinnanteil nach Abzug dieser Steuern EUR 4,35 je Stückaktie für ein volles Geschäftsjahr. Soweit die Dividende der DBV-Winterthur Holding AG (einschließlich eventueller Abschlagszahlungen) je Stückaktie hinter dem garantierten Gewinnanteil zurück bleibt, wird die WinCom Versicherungs-Holding AG jedem außenstehenden Aktionär der DBV-Winterthur Holding AG einen Ausgleich je Stückaktie in Höhe des Differenzbetrags zahlen. Ferner ist jeder außenstehende Aktionär der DBV-Winterthur Holding AG nach dem Beherrschungsvertrag berechtigt, von der WinCom Versicherungs-Holding AG zu verlangen, dass diese seine Aktien der DBV-Winterthur Holding AG gegen eine Barabfindung von EUR 70,71 je Stückaktie erwirbt. Die Einzelheiten zur Annahme dieses Barabfindungsangebots werden in Kürze bekannt gegeben. Die Hauptversammlung der DBV-Winterthur Holding AG am 3. Juli 2008 hat ferner beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die AXA Konzern AG gegen eine angemessene Barabfindung zu übertragen. Dieser Beschluss ist noch nicht wirksam geworden. 22.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: DBV-Winterthur Holding AG Frankfurter Straße 50 65189 Wiesbaden Deutschland Internet: www.dbv-winterthur.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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