Evonik Industries AG
Evonik Industries AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes
Evonik Industries AG
/ Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung
Im Zeitraum vom 23. März 2020 bis einschließlich 27. März 2020 hat die Evonik Industries AG insgesamt 198.132 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 5. März 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 06. März 2020 bis einschließlich 27. März 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 787.251 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Evonik Industries AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Evonik Industries AG beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Evonik Industries AG veröffentlicht: https://corporate.evonik.de/de/investor-relations/aktie/mitarbeiter-aktienprogramm/. Essen, den 30. März 2020 Evonik Industries AG Der Vorstand
30.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Evonik Industries AG |
Rellinghauser Straße 1-11 | |
45128 Essen | |
Deutschland | |
Internet: | www.evonik.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
Aktuelle News
Aktuelle Berichte
Anstehende Events
Events Funktionen
Weitere Funktionen
Webcasts
Keine Webcasts gefunden