IMMOFINANZ AG
IMMOFINANZ AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
IMMOFINANZ AG / Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018 05.07.2018 / 11:44 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- IMMOFINANZ AG: Aktienrückkaufprogramm 2018/2019 Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018 IMMOFINANZ AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm für eigene Aktien auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 11. Mai 2018 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018/2019 erfolgen durch IMMOFINANZ AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften.Tag des Ermächtigungsbeschlusses 11.05.2018 der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: Tag der Veröffentlichung des 14.05.2018 über ein Ermächtigungsbeschlusses: Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 118 Abs 1 Z 9 iVm 1 Z 22 und 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Verbreitungs- und Meldeverordnung 2018 Beginn und voraussichtliche Dauer: 16.07.2018 bis längstens 31.12.2019 Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A21KS2) Beabsichtigtes Volumen: bis zu 9.708.526 Stück Aktien, entsprechen rund 8,66% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft. Preisgrenzen: Als Preisobergrenzen pro Aktie gelten kumulativ: 15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der vorangegangen 10 Handelstage an der Wiener Börse; und EUR 25,30. Preisuntergrenze: mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital). Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse. Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11.05.2018. Allfällige Auswirkungen des Keine Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien:Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016) einzuhalten hat. Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG https://www.immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/ aktienrueckkaufprogramm veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von IMMOFINANZ- Aktien anzunehmen. Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte: Bettina Schragl Head of Corporate Communications and Investor Relations T +43 (0)1 88 090 2290 M +43 (0)699 1685 7290 communications@immofinanz.com investor@immofinanz.com --------------------------------------------------------------------------- 05.07.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: IMMOFINANZ AG Wienerbergstraße 11 1100 Wien Österreich Internet: http://www.immofinanz.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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