IMMOFINANZ AG
IMMOFINANZ AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
IMMOFINANZ AG
/ Bekanntgaben zu Rückkaufprogrammen
Wien, 13. Juni 2022 IMMOFINANZ AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm für eigene Aktien auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 01. Oktober 2020 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022 erfolgen durch IMMOFINANZ AG.
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016) einzuhalten hat. Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG unter https://immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/ruckerwerb-verauserung-eigener-aktien veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von IMMOFINANZ-Aktien anzunehmen.
Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte: Bettina Schragl
13.06.2022 |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | IMMOFINANZ AG |
Wienerbergstraße 9 | |
1100 Wien | |
Österreich | |
Internet: | http://www.immofinanz.com |
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