IMMOFINANZ AG
IMMOFINANZ AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
IMMOFINANZ AG / Veröffentlichung einer 'Sonstigen Zulassungsfolgepflicht' nach § 82 Abs. 9 BörseG 14.03.2017 / 14:25 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- IMMOFINANZ AG: Aktienrückkaufprogramm 1/2017 Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 82 Abs 9 BörseG iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2002 IMMOFINANZ AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm für eigene Aktien auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 29.09.2016 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 1/2017 erfolgen durch IMMOFINANZ AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 29.09.2016 Tag und Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 30.09.2016 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 BörseG iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung Beginn und voraussichtliche Dauer: Voraussichtlich 20.03.2017 bis längstens 31.03.2018 Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000809058) Beabsichtigtes Volumen: bis zu 20 Mio Stück Aktien, entsprechen rund 1,92% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft. Erwerbspreis: Als Preisobergrenzen pro Aktie gelten kumulativ: (i) 15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der vorangegangen 10 Handelstage an der Wiener Börse; und (ii) EUR 2,92. Preisuntergrenze: mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital). Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse. Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29.09.2016. Auswirkungen auf Börsezulassungen der IMMOFINANZ-Aktien: Keine Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016) einzuhalten hat. Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufsprogramms werden auf der Website der IMMOFINANZ AG (http://www.immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/ aktienrueckkaufprogramm) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von IMMOFINANZ- Aktien anzunehmen. Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte: Bettina Schragl Head of Corporate Communications und Investor Relations IMMOFINANZ Group T +43 (0)1 88 090 2290 M +43 (0)699 1685 7290 communications@immofinanz.com I investor@immofinanz.com --------------------------------------------------------------------------- 14.03.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: IMMOFINANZ AG Wienerbergstraße 11 1100 Wien Österreich Internet: http://www.immofinanz.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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