Thoma Bravo
Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots von Thoma Bravo beginnt: EQS-Aktionäre können ihre Aktien ab heute andienen
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Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots von Thoma Bravo
MÜNCHEN, Deutschland – 4. Dezember 2023 – Pineapple German Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Thoma Bravo, L.P. verwaltet und/oder beraten werden, (zusammen „Thoma Bravo“) hat heute die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) an die Aktionäre der EQS Group AG („EQS“) veröffentlicht. Ab heute können EQS-Aktionäre ihre Aktien für eine attraktive Barleistung in Höhe von 40,00 Euro je EQS-Aktie andienen. Das Angebot entspricht einer Prämie von 53% gegenüber dem XETRA-Schlusskurs von EQS am 15. November 2023, dem letzten Handelstag vor der Ankündigung, ein Angebot abzugeben, und einer Prämie von 61% gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der EQS-Aktie (XETRA) der vergangenen drei Monate vor (und einschließlich) dem 15. November 2023. EQS-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten sich an ihre depotführende Bank oder ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei dem sie ihre EQS-Aktien halten. Die Annahmefrist endet am 12. Januar 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Eine weitere Annahmefrist wird es nicht geben. Das Angebot unterliegt marktüblichen Bedingungen, einschließlich behördlicher Genehmigungen, beinhaltet aber keine Mindestannahmeschwelle. Die Transaktion wird voraussichtlich Ende Januar 2024 oder Anfang Februar 2024 vollzogen. Zum aktuellen Zeitpunkt hält Thoma Bravo bereits ca. 9% der EQS-Aktien. Zusammen mit den Aktien, die Teil der unwiderruflichen Andienungsvereinbarungen und der teilweisen Rückbeteiligung des CEO und Gründers Achim Weick sind, hat sich Thoma Bravo einen Anteil von ca. 69% des Grundkapitals von EQS gesichert. EQS und Thoma Bravo haben vereinbart, dass der Vorstand von EQS unmittelbar nach Vollzug des Angebots die Beendigung der Einbeziehung der EQS-Aktien in den Handel im Freiverkehr veranlassen wird. Eine solche Beendigung könnte zur Verringerung der Liquidität und zu größeren Kursschwankungen der EQS-Aktien führen. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist hierzu nicht erforderlich. Der Vorstand und Aufsichtsrat von EQS begrüßen und unterstützen das Angebot und beabsichtigen, allen EQS-Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen. Neben der Verpflichtung zur Andienung und teilweisen Rückbeteiligung von Achim Weick haben auch die übrigen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats zugesagt, dass sie ihre EQS-Aktien im Rahmen des Angebots andienen werden. Das Angebot erfolgt zu den Regelungen und Bedingungen, die in der Angebotsunterlage dargelegt sind. Die Angebotsunterlage (in deutscher und englischer Sprache) und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot sind auf der folgenden Website verfügbar: http://www.cloud-solutions-offer.com. ### Über Thoma Bravo Thoma Bravo ist einer der größten Softwareinvestoren der Welt mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 133 Milliarden US-Dollar (Stand: 30. September 2023). Mit Private-Equity-, Growth-Equity- und Kreditstrategien investiert das Unternehmen in wachstumsorientierte, innovative Unternehmen, die in den Bereichen Software und Technologie tätig sind. Thoma Bravo nutzt seine fundierte Branchenkenntnis und bewährten strategischen und operativen Fähigkeiten, um gemeinsam mit seinen Portfoliounternehmen praxisbewährte Best-Practice-Methoden im operativen Geschäft zu implementieren und Wachstumsinitiativen voranzutreiben. In den vergangenen 20 Jahren hat das Unternehmen mehr als 455 Unternehmen mit einem Unternehmenswert von über 255 Milliarden US-Dollar erworben oder in sie investiert – darunter Investitionen mit und ohne beherrschenden Einfluss. Das Unternehmen hat Niederlassungen in Chicago, London, Miami, New York und San Francisco. Weitere Informationen finden Sie unter www.thomabravo.com. Kontakt
Disclaimer – Rechtliche Hinweise Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von EQS-Aktien oder anderer Wertpapiere dar. Das Angebot selbst sowie dessen Regelungen und Bedingungen sowie weitere das Angebot betreffende Angaben wurden in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und Aktionären von EQS wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Diese Veröffentlichung kann Aussagen von Thoma Bravo und/oder EQS und/oder mit ihnen verbundenen Unternehmen enthalten, die “zukunftsgerichtete Aussagen” sind oder sein können, d.h. Aussagen über Vorgänge, die in der Zukunft und nicht in der Vergangenheit liegen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten, ohne Einschränkung, Aussagen, die typischerweise Wörter wie “streben”, “schätzen”, “beabsichtigen”, “planen”, “glauben”, “fortsetzen”, “werden”, “können”, “sollten”, “würden”, “könnten” oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung enthalten. Naturgemäß beruhen zukunftsgerichtete Aussagen auf aktuellen Erwartungen, Annahmen, Schätzungen und Prognosen und beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht, und von denen viele außerhalb der Kontrolle von Thoma Bravo und/oder EQS und/oder der mit ihnen verbundenen Unternehmen liegen. Thoma Bravo und EQS weisen darauf hin, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für das Eintreten solcher zukünftiger Ereignisse oder zukünftiger Leistungen sind. Jede zukunftsgerichtete Aussage bezieht sich nur auf das Datum dieser Veröffentlichung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben, übernimmt Thoma Bravo keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Da die EQS-Aktien nicht zum Handel auf einem organisierten Markt im Sinne von § 1 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (das “WpÜG”) zugelassen sind, finden das WpÜG und die Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots keine Anwendung auf das Angebot. Die Angebotsunterlage wurde weder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch einer anderen Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde in Deutschland überprüft oder genehmigt, und auch in anderen Jurisdiktionen ist keine Registrierung, Zulassung oder Genehmigung der Angebotsunterlage vorgesehen. Das Angebot erfolgt gemäß dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
04.12.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. |
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