Atlantic BidCo GmbH
Atlantic BidCo GmbH: Atlantic BidCo bekräftigt Attraktivität des Angebots für die Aareal Bank und setzt neue Annahmeschwelle auf 60% fest
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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. Atlantic BidCo bekräftigt Attraktivität des Angebots für die Aareal Bank und setzt neue Annahmeschwelle auf 60% fest
Frankfurt, 18. Januar 2022 – Die Atlantic BidCo GmbH (“die Bieterin”) gibt bekannt, dass sie die Mindestannahmeschwelle für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die Aareal Bank AG (“Aareal Bank”) von 70% auf 60% gesenkt hat. Infolge der Angebotsänderung können die Aktionäre der Aareal Bank das Angebot weiterhin annehmen und ihre Aktien bis zum 2. Februar 2022 (Mitternacht MEZ) andienen. Die Bieterin bekräftigt die Attraktivität ihres Angebots von EUR 29,00 je Aktie in bar:
In der mit der Aareal Bank abgeschlossenen Investorenvereinbarung** sichert die Bieterin zu:
Die Bieterin benötigt kein Delisting oder einen Squeeze-out. Eine Einstellung der Börsennotierung nach dem Vollzug der Transaktion wird in Abhängigkeit von den Marktbedingungen und wirtschaftlicher Überlegungen in Betracht gezogen. Das Angebot steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bankenaufsichts-, Kartell- und Außenwirtschaftsbehörden sowie weiteren Angebotsbedingungen.** * Vor der Ad-hoc-Mitteilung der Aareal Bank vom 7. Oktober 2021 ** Weitere Einzelheiten in der Angebotsunterlage unter www.atlantic-offer.com verfügbar Medienkontakte der Bieterin Olaf Zapke, Finsbury Glover Hering, Tel +49 170 764 1971, olaf.zapke@fgh.com Markus Stoker, Finsbury Glover Hering, Tel +49 162 245 3946, markus.stoker@fgh.com Roland Klein, Kekst CNC, Tel +44 7776 162 997, roland.klein@kekstcnc.com Isabel Henninger, Kekst CNC, Tel +49 174 940 9955, isabel.henninger@kekstcnc.com
Informationen über die Aktionäre der Bieterin Über Advent International Advent International wurde 1984 gegründet und ist einer der größten und erfahrensten globalen Private-Equity-Investoren. Das Unternehmen hat in über 380 Private-Equity-Beteiligungen in 42 Ländern investiert und verwaltete zum 30. September 2021 ein Vermögen von USD 86 Milliarden. Mit 15 Niederlassungen in 12 Ländern hat Advent ein global integriertes Team von über 250 Private-Equity-Investmentexperten in Nordamerika, Europa, Lateinamerika und Asien aufgebaut. Das Unternehmen konzentriert sich auf Investitionen in fünf Kernsektoren, darunter Unternehmens- und Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Industrie, Einzelhandel, Konsumgüter und Freizeit sowie Technologie. Nach 35 Jahren im internationalen Investmentgeschäft verfolgt Advent weiterhin den Ansatz, gemeinsam mit den Managementteams ein nachhaltiges Umsatz- und Ertragswachstum für seine Portfoliounternehmen zu erzielen. Weitere Informationen finden Sie unter: Website: www.adventinternational.com Über Centerbridge Centerbridge Partners, L.P. ist ein privates Investment-Management-Unternehmen, das einen flexiblen Ansatz in verschiedenen Investment-Disziplinen – Private Equity, Private Credit und Real Estate – verfolgt, um die attraktivsten Möglichkeiten für unsere Investoren zu entwickeln. Das Unternehmen wurde 2005 gegründet und verwaltete zum 31. August 2021 ein Kapital von rund USD 32 Milliarden mit Niederlassungen in New York und London. Centerbridge ist bestrebt, Partnerschaften mit erstklassigen Managementteams in bestimmten Branchen und Regionen einzugehen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.centerbridge.com. ______ Wichtiger Hinweis Diese Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlichte Angebotsunterlage und die Angebotsänderung sind die alleinigen verbindlichen Dokumente im Hinblick auf die Bedingungen und sonstigen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot. Anlegern und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage, die Angebotsänderung und alle Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot zu lesen, sobald sie veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. Das Angebot erfolgt ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), sowie nach bestimmten Vorschriften des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika, die auf grenzüberschreitende Übernahmeangebote anwendbar sind. Das Angebot wird nicht nach den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt. Es sind daher keine weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können sich nicht darauf berufen, dass sie sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern in einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) berufen können. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie etwaiger Ausnahmen, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden gewährt werden können, wird ein öffentliches Übernahmeangebot weder direkt noch indirekt in Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen die Gesetze der betreffenden Rechtsordnung darstellen würde. Die Bieterin behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen weitere Aktien außerhalb des Angebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben. Sollten solche weiteren Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe unter Angabe der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Soweit Bekanntmachungen in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte “erwarten”, “glauben”, “schätzen”, “beabsichtigen”, “anstreben”, “annehmen” oder ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Solche Aussagen geben die Absichten, Ansichten oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, deren zukünftige Richtigkeit sie jedoch nicht behaupten. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die schwer vorhersehbar sind und in der Regel weder von der Bieterin noch von den mit ihr gemeinsam handelnden Personen beeinflusst werden können. Diese Erwartungen und zukunftsgerichteten Aussagen können sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Ereignisse oder Folgen können erheblich von denen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind oder in ihnen zum Ausdruck kommen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen im Hinblick auf die tatsächliche Entwicklung oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstige Faktoren zu aktualisieren.
18.01.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Atlantic BidCo GmbH |
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