BankM AG
BankM – Repräsentanz der flatex Bank AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 4 b) und 5 der VO-EU Nr. 596/2014 des EU Parlaments und des Rates vom 16.04.14 über Marktmissbrauch und gemäß Art. 6 Abs. 2 der DVO-EU 2016/1052 der Kommission vom 08.03.16 über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen
DGAP-News: BankM – Repräsentanz der flatex Bank AG / Schlagwort(e): Sonstiges Bekanntmachung nach Artikel 5 Absatz 4 b) und Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (“Marktmissbrauchsverordnung”) und gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen Die flatex Bank AG, Frankfurt am Main, hat über ihre Repräsentanz BankM, Frankfurt am Main, als Stabilisierungsmanager im Zusammenhang mit dem Börsengang der Frequentis AG, Wien, und der erstmaligen Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der Frequentis AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN: ATFREQUENT09; WKN: A2PHG5; Börsenkürzel: FQT) zum Handel im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im Regulierten Markt der Wiener Börse (prime market) im Zeitraum vom 23.05.2019 bis einschließlich 31.05.2019 die nachstehend einzeln angehängten Stabilisierungsmaßnahmen an der Frankfurter Wertpapierbörse durchgeführt:
* Ausführungspreis Verkauf = volumengewichteter Durchschnittspreis XETRA 14.05.2019 – 21.05.2019 Handelsplatz: XETR (Regulierter Markt der Frankfurter Wertpapierbörse)
03.06.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |