BankM AG
BankM – Repräsentanz der flatex Bank AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 4 b) und 6 der VO-EU Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und gemäß Art. 6 Abs. 3 der DVO-EU 2016/1052 über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen
DGAP-News: BankM – Repräsentanz der flatex Bank AG / Schlagwort(e): Sonstiges Bekanntmachung nach Artikel 5 Absatz 4 b) und 6 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (“Marktmissbrauchsverordnung”) und gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen Die flatex Bank AG, Frankfurt am Main, hat über ihre Repräsentanz BankM, Frankfurt am Main, als Stabilisierungsmanager im Zusammenhang mit dem Börsengang der Frequentis AG, Wien, und der erstmaligen Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der Frequentis AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN: ATFREQUENT09; WKN: A2PHG5; Börsenkürzel: FQT) zum Handel im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im Regulierten Markt der Wiener Börse (prime market) im Zeitraum vom 14.05.2019 bis einschließlich 12.06.2019 Stabilisierungsmaßnahmen an der Frankfurter Wertpapierbörse innerhalb der nachfolgend aufgeführten Kursspannen durchgeführt:
Handelsplatz: XETRA (regulierter Markt Frankfurter Wertpapierbörse)
18.06.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |