ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank
Bekanntmachung über Ausübung der Greenshoe Option und Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (‘Marktmissbrauchsverordnung’) und gemäß Art. 6 Abs. 3 sowie Art. 8 f) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016
DGAP-News: ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges Bekanntmachung über Ausübung der Greenshoe Option und Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (“Marktmissbrauchsverordnung”) und gemäß Art. 6 Abs. 3 sowie Art. 8 f) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016 Bekanntmachung über Ausübung der Greenshoe Option und Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (“Marktmissbrauchsverordnung“) und gemäß Artikel 6 Absatz 3 sowie Artikel 8 f) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Die ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank (“ICF BANK” oder “Stabilisierungsmanager“) hat im Zusammenhang mit dem Börsengang der Noratis AG, Eschborn, (“Gesellschaft“) die Funktion des Stabilisierungsmanagers übernommen und während des Stabilisierungszeitraums vom 30. Juni 2017 bis 28. Juli 2017 (jeweils einschließlich) in Bezug auf die seit dem 30. Juni 2017 im nicht regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Scale Segment) gehandelten Stammaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A2E4MK4, WKN A2E4MK) Maßnahmen ergriffen, die auf die Stützung des Marktkurses der Aktien abzielten (“Stabilisierungsmaßnahmen“). Mit den Stabilisierungsmaßnahmen wurde am 30. Juni 2017 begonnen. Die letzte Stabilisierungsmaßnahme erfolgte am 28. Juli 2017. Die Stabilisierung erfolgte an den Handelsplätzen XETR und XFRA innerhalb der folgenden Kursspannen:
Die der ICF BANK durch die verkaufenden Aktionäre eingeräumte Option zum Erwerb von bis zu 80.000 Aktien der Gesellschaft aus deren Bestand, die im Wege der Mehrzuteilung platziert wurden (“Greenshoe Option“), wurde mit Ablauf des Stabilisierungszeitraums am 28. Juli 2017 in Höhe von 10.000 ausgeübt. In Höhe von 70.000 ist die ICF BANK der Rücklieferungspflicht aus dem Wertpapierdarlehen nachgekommen. Frankfurt am Main, 31. Juli 2017 ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank
31.07.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |