Better Orange IR & HV AG: Mehr als 300 Teilnehmer besuchten Seminarreihe “Die Gesetze des Kapitalmarktes 2016“
- Komplexe Regulierung stellt börsennotierten Mittelstand weiter vor große Herausforderungen
- Innovative Technologien für die Hauptversammlung stoßen derzeit vor allem bei Index-Unternehmen auf hohes Interesse
- Stark unterschiedliche Nutzung der neuen Freiräume im Reporting
München, 13. Dezember 2016 – Das Zurechtfinden im immer stärker regulierten Kapitalmarktumfeld mit seinen neuen Entwicklungen und die innovativen technologischen Lösungen für die Durchführung der Hauptversammlung waren die dominierenden Themen für Vorstände, IR-/Compliance-Manager und Justitiare auf der aktuell abgeschlossenen Seminarreihe “Die Gesetze des Kapitalmarktes 2016” mit mehr als 300 Teilnehmern, vorwiegend Vertreter kapitalmarktorientierter bzw. börsennotierter Unternehmen aller Größenklassen. Die Veranstaltung fand an vier deutschen Börsenplätzen München, Düsseldorf, Hamburg und Berlin statt. “2016 hat der Gesetzgeber weniger die Unternehmen im Regulierten Markt als vor allem die Freiverkehrsunternehmen mit dem Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung vor große Herausforderung gestellt. Und trotzdem war es für die mit uns beim Seminar kooperierende Rechtsanwaltskanzlei Pinsent Masons und uns – leider, muss man sagen – wieder ein Leichtes, unsere Gäste mit einer Fülle an Praxishilfen und Einschätzungen zu den ständig komplexer werdenden regulatorischen Fragen rund um das Being Public zu versorgen,” so Thomas Wagner, Vorstand bei Better Orange.
Die Seminarreihe von Better Orange bot den Teilnehmern insbesondere auch umfangreiche Checklisten und Maßnahmenkataloge zu Themen wie Änderungen der Abstimmungsrichtlinien der Stimmrechtsberater, Shareholder Activism, neue Pflicht zu Quartalsmitteilungen, geänderte Rechnungslegungsstandards DRÄS 6 und DRÄS 7, verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSR-Richtlinie ab 2017 sowie Prüfungsschwerpunkte 2017 von DPR und ESMA. Thomas Wagner: “Der Praxisbezug ist uns immer ein starkes Anliegen. Deshalb bereiten wir die Mehrheit der Inhalte direkt in Form von Checklisten auf, die wir bei Interesse den teilnehmenden Unternehmen gerne auch im Nachgang zur Verfügung stellen.”
Digitalisierung der HV erreicht das nächste Level
2016 haben einige Unternehmen bereits den nächsten Schritt in der Digitalisierung der HV eingeläutet. Den elektronischen Einladungsversand hat Better Orange beim Kunden AIXTRON erweitert um die Eintrittskartenzustellung per E-Mail und die Online-/Selbstdruck-Eintrittskarte bereits umgesetzt. “Unternehmen, die den Einstieg in die Digitalisierung vollzogen haben, wollen nun aber nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Deshalb haben wir mit unserer HV-App betterSmart nun das nächste Level in Angriff genommen”, so Alexander Balling, Vorstand bei Better Orange. Die HV-App betterSmart, die in der Seminarreihe unter Praxisbedingungen vorgestellt wurde, begleitet den Aktionär ab dem Erhalt der Einladung bzw. der Eintrittskarte vollumfänglich bei all seinen Belangen rund um die HV. Weisungen, Stimmrechtsvollmachten, Stimmabgabe – alles erfolgt komplett digital über das eigene Smartphone, in Echtzeit, komfortabel und vor allem sicher, auch dank redundanter Online- und Offline-Systeme. “Viele Unternehmen haben den Einstieg in die Digitalisierung der HV unter Image-Aspekten gewählt. Jetzt ist es an der Zeit, neben die Image-Effekte auch Kostenvorteile und einen echten Komfortzugewinn zu stellen. Dass das gelingt, trotz der Notwendigkeit auch den papierbasierten Weg weiter zu bedienen, zeigt unsere HV-App betterSmart. Aktuell streben vor allem die Index-Unternehmen an, möglichst schon 2017/2018 dieses nächste Level in der Digitalisierung zu etablieren”, so Balling.
Innovative Scanner-Technologie erhöht Attraktivität des Additionsverfahrens
Unternehmen, die auch weiter stark auf papierbasierte Systeme setzen, erhalten zur neuen HV-Saison zusätzlichen Gestaltungsfreiraum dank moderner Scanner-Technologie und innovativer Auswertungssoftware. “Wir haben Hochleistungs-Industrie-Scanner, wie sie z. B. in der Medizintechnik eingesetzt werden, mit einer innovativen Auswertungssoftware kombiniert. Das Ergebnis ist ein extrem schneller und zugleich sicherer Auswertungsprozess auch bei sehr hohen Stimmkartenzahlen und komplexen Abstimmungsprozessen. Große wie kleine Unternehmen erhalten so den Freiraum, das Additionsverfahren in einer Hauptversammlung jedweder Größenordnung sowie mit sehr vielen Abstimmungspunkten anzuwenden – mit all seinen Vorteilen wie z. B. dem Wegfall der strengen Präsenzkontrolle”, so Harald Hoßfeld, Senior Berater bei Better Orange. Auch in der Ausgestaltung der Stimmkarten erhält man einen bisher nicht gekannten Freiheitsgrad, mit allen Vorteilen bei Papier- und Druckkosten oder zusätzlichem Design-Freiraum. Darüber hinaus eignet sich die Scanner-Technologie als Backupsystem für die Tablet-Abstimmung.
SDAX uneins über Nutzung der neuen Freiräume im Reporting
Ein völlig neuer Gestaltungsfreiraum erwuchs den Unternehmen des Regulierten Marktes 2016 auch dank der regulatorischen Änderungen in der Quartalsberichterstattung durch den Gesetzgeber sowie die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse für die Quartalsmitteilungen nach drei sowie neun Monaten. In einer Untersuchung von Better Orange im SDAX zeigte sich klar die Tendenz zur deutlichen Verkürzung und Konzentration – allerdings mit teils sehr heterogenen Ausprägungen. Die umfangreichste Quartalsmitteilung zum 30. September umfasste 78 Seiten. Das SDAX-Unternehmen mit dem kleinsten Umfang beschränkte sich auf 8 Seiten. 44,1 % der Unternehmen setzten auch weiterhin auf einen vollständigen Zwischenabschluss, 23,5 % legten sogar einen Bilanzeid ab. 100 % deckten Berichtsinhalte wie Erläuterungen zum Geschäftsverlauf und zur Ertragslage ab, aber nur 31,3 % machten Ausführungen zu Chancen und Risiken. “Die inhaltlichen Bausteine und die Berichtsstruktur sind deutlich in Bewegung, aus unserer Sicht durchaus mit einer stärkeren Ausrichtung zum Investoreninteresse. Das Thema der Berichtsstruktur und der Optimierung insbesondere durch Vermeidung von Redundanzen bleibt aber auch 2017 ein zentrales Thema, nicht zuletzt durch die Deutsche Rechnungslegungsänderungsstandards 6 und 7. Diese beeinflussen den Jahres- und Konzernjahresfinanzbericht beispielsweise bei der Erklärung zur Unternehmensführung oder im Nachtragsbericht”, so Michael Werneke, Senior Berater bei Better Orange. Auch die veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte von DPR und ESMA, die geplanten Veränderungen des Corporate Governance Kodex 2017 sowie die Änderungen in den Richtlinien der internationalen Stimmrechtsberater werfen in Teilbereichen ihre Schatten auf 2017 voraus.
Shareholder Activism erreicht 2016 den börsennotierten Mittelstand
Fälle wie Stada, Wirecard und Ströer haben es 2016 sehr deutlich gezeigt, teilweise unter schmerzhaften Kursverlusten: Shareholder Activism hat in seinen unterschiedlichen Ausprägungen den börsennotierten deutschen Mittelstand erreicht. Markterhebungen von Activist Insight belegen weltweit eine deutliche Zunahme der Aktivitäten und Kampagnen auch bei Unternehmen unter 50 Mio. US-Dollar Marktkapitalisierung, ebenso wie bei Small- und Midcaps. Better Orange präsentierte auf der Seminarreihe entsprechende Checklisten und Maßnahmenpläne zur Vorbereitung, zum richtigen Verhalten gegenüber Aktivisten und beispielsweise auf der Hauptversammlung ebenso wie zur Krisenkommunikation im Fall von Short Seller Attacken.
Gestiegene Relevanz des Datenschutzes am Kapitalmarkt
Die aktuell erweiterten Bestimmungen zu Insiderlisten aber auch der Umgang mit dem Aktienregister oder Aktionärsdaten auf der HV werfen in immer stärkerem Maße Fragen nach dem richtigen Verhalten und dem korrekten Datenschutz auf. “Es geht hier darum, dass Unternehmen einerseits die ständig komplexer werdenden Datenschutzbestimmungen einhalten, zugleich aber auch vorhandene Freiräume erkennen und nutzen können. Die EU Datenschutz-Grundverordnung wirft neue Fragen auf und stellt spezifische Anforderungen an die Ausgestaltung von Verträgen mit externen (und internen Konzern-) Dienstleistern, wenn deren Auftrag auch Datenverarbeitungsvorgänge umfasst, z.B. bei der Führung von Insiderlisten. Das gilt auch für Dienstleister, die für die Durchführung werblicher Maßnahmen eingesetzt werden. Das AktG erlaubt die Nutzung von Registerdaten zur Werbung, wenn der Aktionär nicht widerspricht. Ob dabei in erster Linie Investor Relations Maßnahmen oder auch Produktwerbung erlaubt ist, ist teilweise umstritten und im Einzelfall zu prüfen”, so Dr. Stephan Appt, Partner bei Pinsent Masons.
Noch Unsicherheiten bei der MAR-Umsetzung
Eine Reihe offener Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Marktmissbrauchsverordnung hat die BaFin seit deren Inkrafttreten, insbesondere im Rahmen von Q&As und Workshops, bereits geklärt. In der Praxis bestehen jedoch in vielen Bereichen nach wie vor Unsicherheiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Führen von Insiderlisten. Für eine ganze Reihe weiterer Fragen steht die BaFin noch in Abstimmung mit der ESMA. Um entsprechende Hilfestellungen für die praktische Umsetzung zu bieten, ist für das Jahresende 2016 eine weitere Aktualisierung der entsprechenden Q&As der BaFin angekündigt.
Aktuelle Gerichtsurteile zu Kapitalmarktfragen
Auch 2016 lieferten die Gerichte in Deutschland, allen voran der BGH sowie die Landgerichte München I und Köln, wieder Konkretisierungen zu offenen Fragestellungen im Kapitalmarkt. In schon guter Tradition stellte Dr. Alexander Thomas, Partner bei Pinsent Masons, die wichtigsten Urteile z. B. zu Themenkomplexen wie AR-Wahlen, Wirtschaftsprüfer, Nachinformationsansprüche, Abwahl des HV-Versammlungsleiter und andere vor. Weitere Rechtsgebiete, die für die Seminarteilnehmer aufbereitet wurden, waren z. B. EU-Aktionärsrechterichtlinie, Geldwäscherichtlinie und Transparenzregister. “Die Urteile 2016 haben die Position der Unternehmen in Streitfragen mit aktivistischen Aktionären eher gestärkt. Und auch in der mittelfristigen Perspektive sehen wir weitere Erleichterungen für Unternehmen, z. B. durch die EU-Prospektverordnung. Auch wenn es für Unternehmen sicher nicht einfacher wird, im Regulierungsdickicht den Durchblick zu bewahren, so geht die Entwicklung aus unserer Sicht durchaus in die gewünschte Richtung”, so Dr. Alexander Thomas.
13.12.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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