BRAIN FORCE HOLDING AG
BRAIN FORCE HOLDING AG: Einladung zur 13. ordentlichen Hauptversamlung am 2. März 2011
BRAIN FORCE HOLDING AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung 01.02.2011 / 08:00 BRAIN FORCE HOLDING AG Wien, FN 78112 x ISIN AT0000820659 Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 13. ordentlichen Hauptversammlung der BRAIN FORCE HOLDING AG am Mittwoch, dem 2. März 2011, um 10.00 Uhr, im NH Hotel, 1220 Wien, Wagramer Straße 21. 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 30.09.2010 mit dem Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstands, dem Corporate Governance-Bericht und dem vom Aufsichtsrat erstatteten Bericht über das Geschäftsjahr 2009/2010. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010. 4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010. 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011. 6. Beschlussfassung über a) die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und 8 AktG, b) die Ermächtigung des Vorstands für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrecht der Aktionäre zu beschließen, c) die Ermächtigung des Vorstands, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen, d) die Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und 8 AktG mit Hauptversammlungsbeschluss vom 14.05.2009 zum 6. Punkt der Tagesordnung. 7. Beschlussfassung über a) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen [Genehmigtes Kapital 2011], b) die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 11.05.2006, c) die Änderung der Satzung in '§ 5 Genehmigtes Kapital'. 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können, auszugeben. 9. Beschlussfassung über a) die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 (2) Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2011], b) die Änderung der Satzung durch Einfügung einer neuen Bestimmung '§ 5a Bedingtes Kapital'. Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 9. Februar 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1030 Wien, Karl-Farkas-Gasse 22, Abteilung Investor Relations, Frau Severin Henkel-Schedl, auf: - Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2009/2010; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9, - Bericht des Vorstands zu TOP 6 - Erwerb eigener Aktien 2011, Bezugsrechtsausschluss, - Bericht des Vorstands zu TOP 7 - Genehmigtes Kapital 2011, Bezugsrechtausschluss, - Bericht des Vorstands zu TOP 8 und 9 - Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, Bedingtes Kapital 2011, Bezugsrechtausschluss. Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind spätestens ab 9. Februar 2011 außerdem im Internet www.brainforce.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 9. Februar 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1030 Wien, Karl-Farkas-Gasse 22, Mag. Thomas Melzer (CFO), zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 21. Februar 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 263 09 09 - 40 oder an 1030 Wien, Karl-Farkas-Gasse 22, Mag. Thomas Melzer (CFO), oder per E-Mail InvestorRelations@brainforce.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.brainforce.com zugänglich. Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. Februar 2011 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. Februar 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss. Per Post BRAIN FORCE HOLDING AG z.Hd. Frau Severin Henkel-Schedl Karl-Farkas-Gasse 22 1030 Wien, Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT599; unbedingt ISIN AT0000820659 im Text angeben) Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 76 Per E-Mail: anmeldung.brainforce@hauptversammlung.at Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000820659, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 20. Februar 2011 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post BRAIN FORCE HOLDING AG z.Hd. Frau Severin Henkel-Schedl Karl-Farkas-Gasse 22 1030 Wien, Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 76 Per E-Mail: anmeldung.brainforce@hauptversammlung.at; wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 1. März 2011 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Ein Vollmachtformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.brainforce.com abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 15.386.742 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung. Wien, im Jänner 2011 Der Vorstand Kontakt: BRAIN FORCE HOLDING AG Thomas Melzer Karl-Farkas-Gasse 22 / 4. OG A-1030 Wien t +43 (0)1 263 09 09 - 12 f +43 (0)1 263 09 09 - 40 investorrelations@brainforce.com Ende der Corporate News --------------------------------------------------------------------- 01.02.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: BRAIN FORCE HOLDING AG Karl-Farkas-Gasse 22 / 4. OG A-1030 Wien Österreich Telefon: +43 (0) 1 2630909-0 Fax: +43 (0) 1 2630909-40 E-Mail: investorrelations@brainforce.com Internet: www.brainforce.com ISIN: AT0000820659 WKN: 919331 Börsen: Auslandsbörse(n) Wien (Amtlicher Handel / Official Market) Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 110486 01.02.2011
Aktuelle News
Aktuelle Berichte
Anstehende Events
Keine Events gefunden
Webcasts
Keine Webcasts gefunden