Cap-Ex Ventures Ltd.
Cap-Ex Ventures Ltd.: Cap-Ex und ITUM einigen sich
Cap-Ex Ventures Ltd. / Schlagwort(e): Vereinbarung 02.12.2011 / 11:43 --------------------------------------------------------------------- Vancouver, British Columbia, Kanada. 1. Dezember 2011. Cap-Ex Ventures Ltd. (WKN: A1H64E; TSX-V: CEV) ('Cap-Ex' oder das 'Unternehmen') und Innu Takuaikan Uashat mak Mani-Utenam ('ITUM') geben bekannt, dass sie ein erstes Abkommen in einer Reihe von zwei geplanten Abkommen bezüglich der Explorationsaktivitäten des Unternehmens auf seinen Bergbauansprüchen (Mining Claims, die 'Claims') in Quebec sowie in Newfoundland und Labrador unterzeichnet haben. Das Abkommen umfasst Verpflichtungen des Unternehmens und des ITUM, ein zweites, endgültiges Explorationsabkommen bis zum 29. Februar 2012 auszuhandeln. Ein Nichtzustandekommen würde das Abkommen für nichtig erklären. Das Abkommen: - sieht eine Beteiligung des ITUM bei der Umweltüberwachung vor; - unterstützt die Ausführung der traditionellen Aktivitäten; - legt die Sanierung der Abbauorte fest; - schließt sozioökonomische Vorteile für das ITUM und seine Mitglieder ein; - erlaubt dem ITUM vom Verkauf der Claims zu profitieren; - legt einen Beratungsprozess für zukünftige Explorationsaktivitäten fest; und - berücksichtigt ein Abkommen über Auswirkungen und Nutzen (Impact and Benefit Agreement, 'IBA') vor der Entwicklung einer Mine. ITUM hat die Regierung von Newfoundland und Labrador informiert, dass es keine Einwände erhebt und seine früheren Einwände und Kommentare zum Antrag des Unternehmens auf eine Explorationsgenehmigung zurückzieht. Dieser Antrag wurde am 11. April 2011 bei der Regierung von Newfoundland und Labrador eingereicht und durch ein Schreiben des Unternehmens an die Regierung am 16. Juni 2011 abgeändert, einschließlich der Arbeiten an Block 103, der gegenwärtig einer Umweltprüfung durch die Regierung von Newfoundland und Labrador unterzogen wird. Das Abkommen sieht jetzt eine Zahlung von 100.000 CAD an das ITUM und die Ausgabe von 300.000 Aktien des Unternehmens an das ITUM bei Unterzeichnung des Explorationsabkommens vor. Ferner kann das Unternehmen nach seiner Wahl 100.000 CAD an das ITUM zahlen oder weitere 200.000 Aktien an das ITUM ausgeben (die 'jährliche Zahlung'). Die jährliche Zahlung ist bedingt durch die Durchführung der Explorationsaktivitäten in Höhe von 100.000 CAD oder mehr auf den Claims im Explorationsjahr vor Leistung der Zahlung. Das Abkommen sieht ferner eine jährliche Barzahlung (die 'jährliche Barzahlung') in Höhe von 100.000 CAD vor. Die jährliche Barzahlung ist bedingt durch die Durchführung der Explorationsaktivitäten in Höhe von 100.000 CAD oder mehr auf den Claims im Explorationsjahr vor Leistung der Zahlung. Das Unternehmen hat sich zur Zusammenarbeit mit dem ITUM bereit erklärt, um die Umweltbelastung und andere Auswirkungen der Explorationsaktivitäten zu überwachen und wird jährlich einen Beitrag von 35.000 CAD (der 'jährliche Beitrag zur Belastungsüberwachung') an den ITUM zahlen, um so eine Beteiligung durch das ITUM zu finanzieren. Das Abkommen legt fest, dass das ITUM eine Bruttoabgabe von 0,5 % auf etwaige Einnahmen erhalten wird, die das Unternehmen aus dem Verkauf von Eisenerzprodukten erzielen könnte, die in Zukunft auf den Claims gefördert werden. Falls das Unternehmen weitere Bergbauansprüche innerhalb des Gebiets der ITUM benötigt, werden die jährliche Barzahlung, der jährliche Beitrag zur Belastungsüberwachung und die jährliche Aktienzahlung in solch einem Verhältnis erhöht, dass es die Vergrößerung der Gesamtfläche der Claims widerspiegelt. Zum Beispiel, falls sich die Gesamtfläche der Claims, die das Unternehmen erkundet, von 120.000 Hektar auf 150.000 Hektar (eine Zunahme um 25 %) erhöht, dann würde die jährliche Barzahlung, der jährliche Beitrag zur Belastungsüberwachung und die jährliche Aktienzahlung um 25 % steigen. Das Explorationsabkommen besteht über die Dauer der Explorationsaktivitäten des Unternehmens. Das Abkommen wurde von der TSX Venture Exchange genehmigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Cap-Ex Ventures Ltd. Brett Matich, President & CEO Suite 2000 - 1177 W. Hastings Street Vancouver, BC, V6E 2K3 Tel.: +1 604-669-2279 Fax: +1 604-602-1606 info@cap-ex.ca AXINO AG investor & media relations Königstraße 26 70173 Stuttgart Germany Tel. +49 (711) 253592-30 Fax +49 (711) 253592-33 http://www.axino.de/ Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen. Ende der Corporate News --------------------------------------------------------------------- 02.12.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 148465 02.12.2011
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