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CGift AG: Ordentliche Hauptversammlung am 12. Juli 2024 soll auch über eine Barkapitalerhöhung beschließen
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/ Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme
CGift AG: Ordentliche Hauptversammlung am 12. Juli 2024 soll auch über eine Barkapitalerhöhung beschließen Hamburg, 4. Juni 2024 – Vorstand und Aufsichtsrat der CGift AG (DE000A2AAB74) werden der für den 12. Juli 2024 geplanten ordentlichen Hauptversammlung auch eine Barkapitalerhöhung vorschlagen, wie zuvor im Rahmen der Ad-Hoc Mitteilung am 7. Mai 2024 angekündigt. Vorgeschlagen wird eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre um bis zu EUR 300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien“). Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von mindestens EUR 1,00 je Aktie ausgegeben. Die Neuen Aktien sind ab dem Geschäftsjahr ihrer Entstehung gewinnberechtigt. Der Vorstand soll ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzel-heiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Zeichner, den Ausgabebetrag und einen etwaigen Platzierungspreis und die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Neuen Aktien, festzusetzen.
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04.06.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. |
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