DGAP-News: Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
2016-05-19 / 13:58
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KG a.A. konnte Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter einer Vielzahl von Orderschuldverschreibungsgläubiger (nachfolgend “OSV-Gläubiger”) erfolgreich deren Ansprüche auf Auszahlung einer Insolvenzquote gegen eine Reduzierung durch Quotenverwässerung verteidigen.
Neben den OSV-Gläubigern hatten auch Genussrechtsgläubiger ihre vertraglichen Forderungen beim Insolvenzverwalter unter Beanspruchung des Rangs des § 38 InsO zur Insolvenztabelle angemeldet.
Gegen die Feststellung dieser Forderungen im Rang des § 38 InsO wurde durch Gloeckner jedoch Widerspruch unter Verweis auf die Wirksamkeit der in den Genussrechtsbedingungen vereinbarten Nachrangklausel erhoben. Wären diese Forderungsanmeldungen unbestritten geblieben, so würden die Forderungen der Genussrechtsgläubiger (zusammen mit den Forderungen aus Genussscheinen im Gesamtnominalvolumen von EUR 49.335.000,00) an der Verteilung der Insolvenzmasse der Future Business KG a. A. gleichberechtigt teilnehmen und damit die Auszahlung an die OSV-Gläubiger nicht unerheblich reduzieren.
Mit dem Urteil des Landgerichts Dresden vom 19.05.2016 wurde nun Gloeckner erstinstanzlich in seiner Rechtsansicht bestätigt: Die Genussrechtsgläubiger sind als nachrangig im Rahmen der insolvenzrechtlichen Verteilung einzustufen, § 39 InsO, und dürfen damit erst nach vollumfänglicher Befriedigung der OSV-Gläubiger Geld erhalten.
Zum Hintergrund:
Der Insolvenzverwalter hatte – gestützt auf ein Rechtsgutachten – für die Forderungen der Genussrechtsgläubiger die vereinbarte Nachrangklausel als unwirksam angesehen und diesen Gläubigern aus seiner Sicht konsequent den Rang des § 38 InsO zugeordnet.
Zwar kann nach den Regelungen der Insolvenzordnung neben dem Insolvenzverwalter jeder Insolvenzgläubiger Forderungsanmeldungen anderer Gläubiger bestreiten. Angesichts der Vielzahl von Genussrechtsgläubigern (vorliegend gab es über 4.000 Genussrechtsverträge) ist dies einem Einzel-OSV-Gläubiger in der vorliegenden Konstellation aber tatsächlich nicht zumutbar, da dieser sodann auch der Gefahr einer Vielzahl von Feststellungsprozessen ausgesetzt wäre. Das kann wirtschaftlich effizient und juristisch effektiv nur der vom Gesetzgeber grundsätzlich erwünschte sog. Gemeinsame Vertreter im schützenswerten Interesse aller Insolvenzgläubiger leisten.
Gloeckner hierzu:
“Die ausführlich dargelegte und fundiert begründete Rechtsansicht in dem hierzu eingeholten Gutachten eines insolvenzrechtlich kompetenten und fachlich unumstrittenen Hochschullehrers und Fachbuchautors und die hierauf gegründete Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters ist sicher juristisch vertretbar. Allerdings bin ich anderer Auffassung. Im Hinblick auf die erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen einer Zulassung dieser Forderungen im selben Rang war es mir als Gemeinsamer Vertreter der OSV- Gläubiger nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Gemeinsamer Vertretung aber nicht zuletzt aus Haftungsgründen geboten, die Klärung dieser Frage richterlicher Rechtsfindung zu überlassen. Zur Kostenschonung konnte in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter mit Frau RAin Dr. Schmidt – Morsbach, Berlin, als Gemeinsamer Vertreterin der klagenden Genussrechtsgläubiger eine Musterprozessvereinbarung geschlossen werden: Durch die Wahl der Gemeinsamen Vertreter auf Kläger- und Beklagtenseite sind damit echte Kosteneinsparungen möglich.
Zu Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter:
Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist für Schuldverschreibungskapital von mehr als EUR 430.000.000,00 für über 20.000 Anleger in mehr als 2.000 Anleiheserien zum Gemeinsamen Vertreter bestellt. Mit über 20 Jahren Best-Practice-Erfahrung in Sanierung und Restrukturierung setzt Gloeckner im Rahmen der unabhängigen Kollektivvertretung die Rechte und Ansprüche der Schuldverschreibungsgläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz durch und nimmt deren Interessen aktiv wahr.
Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter
www.bondcounsel.de
Laufertorgraben 2
90489 Nürnberg
Tel: +49 911 588885 – 0
Fax: +49 911 588885 – 10
E-Mail: gloeckner@bondcounsel.de
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