Contigas Deutsche Energie-AG
CONTIGAS AG: E.ON Energie AG gibt Zusage an die außenstehenden CONTIGAS-…
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CONTIGAS AG: E.ON Energie AG gibt Zusage an die außenstehenden
CONTIGAS-Aktionäre
E.ON Energie AG hat heute folgende an die außenstehenden CONTIGAS-Aktionäre
gerichtete Erklärung abgegeben:
Erklärung der E.ON Energie AG
E.ON Energie gibt als Hauptaktionärin denjenigen, die zum Ablauf des 22. Juni
2005 außenstehende Aktionäre der CONTIGAS Deutsche Energie-Aktiengesellschaft
sind, folgende verbindliche Zusage:
Wenn gegen die am 17. Juni 2005 gefassten Beschlüsse der ordentlichen
Hauptversammlung der CONTIGAS Deutsche Energie-Aktiengesellschaft keine
Beschlussmängelklage erhoben wird, wird die E.ON Energie AG diesen
außenstehenden Aktionären den Betrag in bar zahlen, um den die in einem
etwaigen Spruchverfahren nach dem Squeeze-out gerichtlich oder
vergleichsweise festgelegte Barabfindung den Betrag von 85,- Euro je
CONTIGAS-Aktie übersteigt, sofern ihnen dieser Betrag nicht schon aus
anderem Rechtsgrund gewährt wird. In diesem Fall erhöht sich die Zahlung um
die anteilige Garantiedividende aus dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der CONTIGAS Deutsche Energie-
Aktiengesellschaft und der E.ON Energie AG in Höhe von einem Zwöftel von
3,11 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat für die Zeit vom 1. Januar
2005 bis zum Wirksamwerden des Squeeze-out-Beschlusses.
Gleiches gilt, wenn etwaige Beschlussmängelstreitigkeiten bis spätestens
zum 1. Oktober 2005 beendet sind.
Sofern die CONTIGAS-Aktien nach dem 22. Juni 2005 auf einen Dritten
(außenstehenden Aktionär) übergehen, gilt die vorstehende Zusage nur gegenüber
diesem; im Fall weiterer solcher Rechtsnachfolgen gilt entsprechendes.
E.ON Energie AG
Der Vorstand
Ende der Mitteilung (c)DGAP 23.06.2005
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WKN: 550400; ISIN: DE0005504005; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (General
Standard), Hamburg, Hannover und München; Freiverkehr in Stuttgart
231500 Jun 05
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