Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
CS Euroreal – Fachanwalt Dr. Stoll: Anlegergemeinschaft für Anleger beitreten / Fachanwalt bietet Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e): Rechtssache/Fonds Kaum eine Woche ist es her, da mussten die Anleger des CS Euroreal erfahren, dass die Wiedereröffnung auf Probe gescheitert ist und der offene Immobilienfonds ausgelöst wird. Während der jetzt erforderlichen Abwicklung werden die Immobilien des CS Euroreal veräußert. Die Veräußerungserlöse werden halbjährlich an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlungen bemisst sich daran, wie viele und wie erfolgreich das Management des CS Euroreal die Fondsimmobilien veräußern kann. Bereits am 07.05.2012 war der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest ebenfalls nach einem durch die Anleger bestimmten Probehandelstag endgültig aufgelöst worden. Daher werden jetzt 2 Branchengiganten abgewickelt. Zusammengefasst repräsentieren der CS Euroreal und der SEB Immoinvest ein Immobilienvermögen von über 12 Mrd. Euro. Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen Es kommen oft verschiedenste Ansprüche der Anleger des CS Euroreal in Frage:
1. Schadensersatz wegen Falschberatung gegen die beratende Bank oder sonstige Berater. Bei einer Falschberatung macht eine Interessengemeinschaft wenig Sinn, weil hier vom Gericht der Einzelfall überprüft werden muss. Selbst wenn gemeinsame Prozesse geführt werden, können die Gerichte die einzelnen Prozesse abtrennen, so dass schlussendlich doch jeder Anleger einzeln klagen muss. Jedoch gibt es in den meisten Fällen gute Aussichten auf Erfolg. Ganz anders sieht dies jedoch bei Prospektfehlern aus. Hier ist es sehr sinnvoll, möglichst viele Anleger zu bündeln. So kann ein Musterverfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten geführt werden, welches dann Geltung hat für alle anderen Anleger, die auch ein Verfahren führen. Eine Sammelklage wie in den USA gibt es in Deutschland aber nicht. Möglicherweise kann aufgrund der Bündelung der Anleger auch ein Stillhalteabkommen mit dem zum Schadensersatz Verpflichteten geschlossen werden, so dass zunächst nur wenige Anleger klagen müssen. Außerdem haben viele Anleger gegen die Finanzlobby sicher mehr Schlagkraft als wenn einzelne Anwälte nur einzelne Anleger vertreten. Die Kritiker solcher Gemeinschaften können dies sicher nicht abstreiten. Im zweiten Fall ist eine solche Gemeinschaft natürlich sehr sinnvoll, da auch die Rechtsanwälte, die eine solche Gemeinschaft anführen, mit der Anlage und den Problemen bestens befasst sind, im Vergleich zu Anwälten, die nur sehr wenige Anleger vertreten. Dies sollte jedem, auch den Kritikern, einleuchten. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH befasst sich seit längerer Zeit mit offenen Immobilienfonds wie CS Euroreal. Es werden hunderte Anleger offener Immobilienfonds beraten und vertreten. Erst Erfolge bei Klagen wurden bereits erstritten. Es konnten auch zahlreiche Vergleiche für die Anleger geschlossen werden. Für den CS Euroreal wurde nun eine Interessengemeinschaft gegründet. Ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse ist trotz der Auflösung des CS Euroreal weiterhin möglich. Allerdings müssen Anleger mit Kursschwankungen und Verkaufsgebühren rechnen. Anleger, die eine Alternative zur Abwicklung und zum Börsenverkauf suchen, sollten sich der Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal anschließen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen Problematiken. Auch reichte die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen bereits Schadensersatzklagen für Anleger, die in offene Immobilienfonds investierten, bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Vertrieben wurde der CS Euroreal von freien Beratern und Banken wie der Postbank. In vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits Urteile und Vergleiche bei offenen Immobilienfonds erringen können. Anleger müssen sich aber beeilen, weil die Verjährung droht. Weiterlesen unter:
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Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0 Ende der Finanznachricht 29.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
171917 29.05.2012 |