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Cybits Holding AG: [verify-U] besteht erfolgreich Umsetzungsprüfung nach dem Signaturgesetz – ‘Blaue Urkunde’ bestätigt Sicherheit und Zuverlässigkeit des Verfahrens von Cybits – Baldiger Start der online Identifikation für De-Mail erwartet
Cybits Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges [verify-U] besteht erfolgreich Umsetzungsprüfung nach dem Signaturgesetz ‘Blaue Urkunde’ bestätigt Sicherheit und Zuverlässigkeit des Verfahrens von Cybits Wiesbaden, 22. Oktober 2013: Die Cybits AG teilt mit, dass die von der Bundesnetzagentur gemäß §18 des Signaturgesetzes anerkannten Prüf- und Bestätigungsstellen T-Systems GEI GmbH und SRC Security Research & Consulting GmbH in einer gemeinsamen Umsetzungsprüfung zu dem Ergebnis gekommen sind, dass das zur medienbruchfreien Identifizierung angebotene Verfahren [verify-U] den Vorgaben des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung entspricht. Das positive Ergebnis dieser Umsetzungsprüfung, die gemäß §15 Signaturgesetz für einen von der Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter stattfand, wurde durch eine sogenannte ‘blaue Urkunde’ der SRC für das Personenidentifizierungsverfahren [verify-U] bestätigt. ‘Diese Urkunde belegt die gleichwertige Sicherheit des von uns überprüften Verfahrens zu einer Identifizierung anhand von Personalausweis oder Reisepass’, erläutert Thomas Hueske, Prüfungsleiter bei der SRC für [verify-U] die Anforderungen der Signaturverordnung an technische Verfahren. ‘Das Sicherheitskonzept von [verify-U] erreicht mindestens das Niveau der Sicherheit einer Face-to-Face-Identifizierung und entspricht bei einem Einsatz im Internet dem Sicherheitsniveau einer reinen Überprüfung anhand von amtlichen Dokumenten.’, so Hueske weiter. Der technische Vorstand der Cybits AG, Volker Neiß, zeigte sich nicht überrascht über das positive Ergebnis der Umsetzungsprüfung, ‘weil die SRC unser Verfahren bereits bei der Konzeptprüfung auf Herz und Nieren geprüft hatte und [verify-U] jeden Tag aufs Neue unter Beweis stellen muss, dass unser Verfahren nicht nur einzigartig in Komfort und Anwendbarkeit ist, sondern unsere Kunden auch erfolgreich gegen betrügerische Absichten Einzelner und ganzer Banden schützt.’ Die Cybits AG geht davon aus, dass mit der erteilten Bestätigung nach dem Signaturgesetz auch die im De-Mail Gesetz geforderte ‘gleichwertige Sicherheit’ zu einer Identifizierung anhand von amtlichen Ausweisdokumenten nachgewiesen und damit der von der Technischen Richtlinie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik geforderte Nachweis der Zulässigkeit eines Identifizierungsverfahrens nach dem Signaturgesetz eindeutig geliefert wurde. Cybits rechnet deshalb nun auch mit einer raschen Anerkennung des online Identifizierungsverfahrens für die Nutzung durch De-Mail Diensteanbieter und im Folgenden mit signifikanten Umsätzen aus diesem Geschäftsfeld. Über die Cybits AG Ende der Corporate News 22.10.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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