Dero Bank AG
Dero Bank AG: Stellungnahme zur Berichterstattung
DGAP-News: Dero Bank AG / Schlagwort(e): Stellungnahme Dero Bank AG: Stellungnahme zur Berichterstattung Diese Berichte gehen von einem falschen Sachverhalt aus: So wird dort eine Verknüpfung zu allgemein umstrittenen Cum/Ex-Geschäften gezogen und in diesem Zusammenhang vermeldet, dass ein im Raum stehender Steuerschaden infolge einer vermeintlich unrechtmäßigen Beantragung von Steuererstattungen in Höhe von rund 30 Millionen Euro entstanden sei. Zu diesem Sachverhalt stellen wir hiermit ausdrücklich klar, dass die Dero Bank lediglich ihre Dienstleistung als Depotbank zur Verfügung gestellt, den betreffenden Kunden jedoch in keiner Weise bezüglich seiner getätigten Wertpapiertransaktionen beraten hat. Soweit der Bank bekannt ist, bedient sich der betreffende Bankkunde in diesem speziellen Bereich einer externen Vermögens- und Investmentbankberatung. Unzutreffend ist zudem ebenfalls, dass der Bankkunde aufgrund bankseitiger Bescheinigungen Steuererstattungen geltend gemacht haben soll. Entsprechende Kapitalertragsteuerbescheinigungen wurden von der Dero Bank AG nicht erteilt. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Kunde seitens seines zuständigen Finanzamtes als gemeinnützig eingestuft wurde und auch eine entsprechende Nichtveranlagungsbescheinigung seines Finanzamtes vorgelegt hat. Die Dero Bank AG ist bei Vorlage einer unwiderrufenen Nichtveranlagungsbescheinigung von Gesetzes wegen verpflichtet, keine Kapitalertragsteuern einzubehalten und abzuführen. Der Dero Bank AG liegen mehrere Steuerrechtsgutachten ausgewiesener Steuerexperten vor, die der Bank übereinstimmend bescheinigen, dass sie sich unter keinem erkennbaren Gesichtspunkt gegen das geltende Steuerrecht verhalten hat. Kontakt: Dero Bank AG Herzog-Wilhelm-Str. 26 80331 München E-Mail: info@derobank.de Telefon: 0 89/ 520345 – 804
13.07.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |