DMG MORI GmbH c/o CMS Hasche Sigle Schöttlestraße 8 70597 Stuttgart, Germany |
Pressemitteilung |
Stuttgart/Tokio, 9. März 2015 |
Änderung der Angebotskonditionen |
– ABSENKUNG DER MINDESTBETEILIGUNGSSCHWELLE AUF 40%
– ERHÖHUNG DES ANGEBOTSPREISES UM DEN ERWARTETEN DIVIDENENANSPRUCH AUF EUR 30,55
– VERLÄNGERUNG DER ANNAHMEFRIST UM ZWEI WOCHEN BIS 25. MÄRZ 2015
DMG MORI SEIKI CO. LTD. (“CO”) und DMG MORI SEIKI AG (“AG”) haben heute ihre Kooperationsvereinbarung vom 21. Januar 2015 dahingehend angepasst, dass die Mindestbeteiligungsschwelle von 50 % plus eine Aktie (Voraussetzung für den Vollzug des Angebots) auf 40 % herabgesenkt wird. Im Gegenzug hat DMG MORI GmbH (die “Bieterin”) den Angebotspreis auf EUR 30,55 je Aktie erhöht (Erhöhungsbetrag entspricht der vorgeschlagenen Dividende für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von Euro 0,55).
Bereits am 5. März 2015 hatten CO und die von ihr zu 100 % gehaltene Bieterin ihre Beteiligung an AG auf 38,52 % erhöht und damit ihr vorrangiges Ziel einer de facto Beherrschung der Hauptversammlung der AG erreicht. Vor diesem Hintergrund schaffen die CO und AG durch die Anpassung der Kooperationsvereinbarung Transaktionssicherheit und vermeiden ein andernfalls ggf. erforderliches nachfolgendes öffentliches Pflichtangebot.
Infolge der Änderungen der Angebotskonditionen verlängert sich die Frist zur Annahme des Übernahmeangebots gesetzlich um 14 Tage bis zum 25. März 2015. Es wird erwartet, dass das Angebot Mitte April abgewickelt wird.
Weiterhin hat CO zusätzlich zu den in der heutigen Mitteilung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG genannten Annahmeerklärungen außerbörslich weitere 1.674.300 Stück Aktien, entsprechend 2,12 % der gesamten ausgegebenen Aktien, erworben, wodurch die neue Mindestbeteiligungsschwelle von 40 % überschritten werden wird.
Dr. Mori: “Die heutige Vereinbarung stellt einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der beiden Gesellschaften dar und ist auch im Sinne ihrer Gesellschafter. Sie schafft Transaktionssicherheit für alle Beteiligten und beseitigt die Möglichkeit eines nachfolgenden Pflichtangebots, was nur zur Bindung der Ressourcen der beiden Gesellschaften und ihrer Management-Teams geführt hätte.”
Dr. Kapitza: “Mit der geänderten Kooperationsvereinbarung 2015 und den Aktienzukäufen durch DMG MORI SEIKI CO. LTD. ist die Annahmeschwelle erreicht. Wir können uns nun vollständig auf das operative Geschäft unserer beiden Gesellschaften sowie auf unsere Kunden konzentrieren. “
Disclaimer
Dieses Dokument dient lediglich Informationszwecken. Es stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von DMG MORI SEIKI AG-Aktien noch ein Angebot zum Kauf von DMG MORI SEIKI AG-Aktien dar. Ein Angebot zum Erwerb der DMG MORI SEIKI AG-Aktien erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der in der Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der DMG MORI GmbH an die Aktionäre der DMG MORI SEIKI AG enthaltenen Regelungen und Bedingungen, die am 11. Februar 2015 und Anpassung am 9. März 2015 veröffentlicht wurde. Die Angebotsunterlage ist im Internet unter www.onebrandfortheworld.de verfügbar.
Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für die DMG MORI SEIKI AG-Aktien wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas erfolgt nicht.
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