Emittent / Herausgeber: Dr. Greger & Collegen
/ Schlagwort(e): Rechtssache/Insolvenz
24.10.2024 / 12:07 CET/CEST
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7×7 Unternehmensgruppe kündigt Insolvenzanträge an – Anleger sollten sich jetzt positionieren
München, 24. Oktober 2024 – Die 7×7 Unternehmensgruppe, die verschiedene Kapitalanlagen in Sachwerten, erneuerbaren Energien und Immobilien angeboten hat, befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Am 14. Oktober 2024 informierte der Vorstand die Anleger über bevorstehende Zahlungsausfälle. Während die konkreten Auswirkungen auf die einzelnen Gesellschaften der Gruppe noch unklar sind, ist bereits bekannt, dass erste Insolvenzanträge beim Amtsgericht Bonn gestellt wurden und weitere folgen werden. Kapitalanleger der 7×7 Gruppe sollten die weiteren Entwicklungen genau beobachten und sich zu ihren Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Insolvenzverfahren rechtlichen Rat einholen.
Warnsignale waren bereits früh zu erkennen
Anleger hatten bereits vor der Insolvenz Anlass zur Sorge: Verzögerte Zahlungen, verlängerte Laufzeiten und die Umwandlung von Anleihen in Nachrangdarlehen waren deutliche Anzeichen. Zudem wurde der Jahresabschluss 2022 der Hauptgesellschaft 7×7 Invest AG erst spät veröffentlicht und zeigte ein stark negatives Eigenkapital von 4,2 Millionen Euro.
Rechtliche Unterstützung und Schadensersatzansprüche prüfen lassen
Betroffene Anleger sind eingeladen, sich der Interessensgemeinschaft der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen anzuschließen, um ihre Ansprüche zu bündeln und gezielt rechtliche Schritte einzuleiten. “Gerade bei Nachrangdarlehen besteht eine erhöhte Gefahr, im Insolvenzverfahren leer auszugehen. Es ist wichtig, die jeweils verwendeten Klauseln exakt zu prüfen, da viele Nachrangklauseln unwirksam sein könnten und die Forderungen der Anleger in diesem Fall im Insolvenzverfahren berücksichtigt würden,” rät Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.
Unabhängig von den Insolvenzverfahren können mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der 7×7 Unternehmensgruppe geprüft und ggf. geltend gemacht werden, etwa aufgrund unzureichender Aufklärung der Anleger in den Verkaufsprospekten. Angesichts der komplexen Rechtslage empfiehlt es sich, frühzeitig auf hierauf spezialisierte anwaltliche Unterstützung zurückzugreifen.
Interessensgemeinschaft der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen – Gemeinsam stark
Anlegern wird empfohlen, sich jetzt bei der seit 25 Jahren auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen zu melden. Durch die Mitgliedschaft in der Interessensgemeinschaft können geschädigte Investoren ihre Kräfte bündeln und gezielt ihre Rechte durchsetzen.
Für weitere Informationen und für die Anmeldung zur Interessensgemeinschaft steht die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen unter der E-Mail-Adresse 7×7@dr-greger.de zur Verfügung.
Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen
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80538 München
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Fax: 089 / 237 08 4811
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