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Dr. Greger & Collegen: ADLER GROUP S.A. – Wirtschaftsprüfer verweigern Testat für Konzern- und Jahresabschluss 2021 – Vorwürfe der Markt- und Bilanzmanipulation
Emittent / Herausgeber: Dr. Greger & Collegen
/ Schlagwort(e): Rechtssache
ADLER GROUP S.A. Wirtschaftsprüfer verweigern Testat für Konzern- und Jahresabschluss 2021 Vorwürfe der Markt- und Bilanzmanipulation München, 02.05.2022 – Die ADLER GROUP S.A. befindet sich seit einigen Monaten im Zentrum kritischer Berichterstattung, die in der Verweigerung des Abschlusstestats ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte. Die Ereignisse rund um die Adler Group sorgen bei Anlegern für große Verunsicherung, was sich u.a. an den stark sinkenden Aktienkursen ablesen lässt. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Greger & Collegen ist überzeugt, dass die Sorgen der Anleger nicht unbegründet sind. Es stellt sich nunmehr die Frage, wie man möglichst schadlos aus dem Investment rauskommt. Welche Möglichkeiten bieten sich betroffenen Aktionären? “Die aktuellen Geschehnisse sprechen nach unserer festen Überzeugung dafür, dass den betroffenen Aktionären Schadensersatzansprüche zustehen. Die Berichte von Viceroy und KPMG sprechen in dieser Hinsicht eine deutliche Sprache. Ansetzen lässt sich hier bei den ad hoc Publizitätspflichten, wonach Aktiengesellschaften verpflichtet sind, kursbeeinträchtigende Informationen offenzulegen. Verstöße führen zur Haftung der veröffentlichungspflichtigen Gesellschaft gegenüber den betroffenen Anlegern. Auch wenn einzelne Details noch geklärt werden müssen, sind wir überzeugt, dass derartige Schadensersatzansprüche vorliegen”, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Entsprechende Schadensersatzansprüche können sowohl individuell gegen das Unternehmen als auch im Rahmen eines Kapitalanlegermusterverfahrens geltend gemacht werden. Zu ersetzen ist der entstandene sog. “Kursdifferenzschaden”. “Um schadensersatzberechtigt zu sein, ist es nicht erforderlich, die Aktien noch zu halten. Ein Anspruch auf Ersatz des Kursdifferenzschadens besteht auch dann, wenn die Aktien bereits veräußert sind”, so Rechtsanwalt Dr. Greger. Welche Möglichkeiten bieten sich betroffenen Anleihegläubigern? “Für Gläubiger der Anleihen sehen wir durchaus Erfolgschancen, die Anleihen durch eine außerordentliche Kündigung zur sofortigen Rückzahlung fällig zu stellen. Damit kann schon jetzt der volle Nominalbetrag zurückgefordert werden und es ließe sich vermeiden, den regulären Rückzahlungstermin, der je nach Anleihe erst einige Jahre in der Zukunft liegt, abwarten zu müssen. Dieser Anspruch kann und sollte umgehend durchgesetzt werden.” Um die Wirksamkeitsvoraussetzungen einzuhalten, empfiehlt es sich hierbei die Vertretung durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei. Gibt es weitere Möglichkeiten um Schadensersatz zu erlangen? Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen prüft intensiv weitere Schadensersatzansprüche, wie etwa gegen die BaFin und die Wirtschaftsprüfer, die die bisherigen Bilanzen testiert haben. Diesen Möglichkeiten können aktuell aber keine ausreichenden Erfolgschancen zugesprochen werden. Insbesondere eine Haftung der BaFin scheidet nach einer vorläufigen rechtlichen Prüfung aus. Der Sachverhalt wird aber laufend weiter geprüft. Anleger der Interessensgemeinschaft werden über die Ergebnisse informiert. Wie können sich betroffene Investoren der kostenlosen Interessensgemeinschaft anschließen? Aktionäre und Anleihegläubiger der Adler Group und ihrer Konzerngesellschaften, die weitere Informationen wünschen und ihre Interessen bündeln möchten, können sich kostenlos der von der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen initiierten Interessensgemeinschaft anschließen. Eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits eine Vielzahl von Aktionären und Anleihegläubigern erfolgreich vertreten hat und mit der Abwicklung von Großschadensfällen vertraut ist, ist unter der E-Mail-Adresse möglich. Registrierte Anleger erhalten kostenlos weitere Informationen. Kontakt: Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen Standort München: Prinzregentenstraße 54 80538 München Tel.: 089 / 237 08 480 Fax: 089 / 237 08 4811 Standort Regensburg: Dr.-Leo-Ritter-Str. 7 93049 Regensburg Tel.: 0941 / 630 99 60 Fax: 0941 / 630 99 620 Web: www.dr-greger.de
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