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Dr. Greger & Collegen: Greensill Bank AG – Sind Kundeneinlagen gefährdet? BaFin ordnet Moratorium an
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/ Schlagwort(e): Rechtssache
Greensill Bank AG – Sind Kundeneinlagen gefährdet? München/Regensburg 04.03.2021 – Nachdem am vergangenen Dienstag bekannt wurde, dass die Firmengruppe “Greensill Capital” in Australien Insolvenzschutz beantragt hat, steht nun auch die in Bremen ansässige Greensill Bank AG in den Negativschlagzeilen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin”) teilte per Pressemitteilung mit, dass sie ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegenüber der Bank wegen drohender Überschuldung erlassen hat. Scope zufolge beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zuletzt auf 3,8 Mrd. € Ende 2019. Die Bilanzsumme der Bank belief sich zum Stichtag 31.12.2020 angabegemäß auf 4,5 Mrd. €. Laut Information der BaFin habe sie in einer forensischen Sonderprüfung festgestellt, dass die Greensill Bank AG nicht in der Lage sei, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft habe. Diese Forderungen sind offenbar derart substantiell, dass die BaFin aufgrund des fehlenden Nachweises über deren Existenz jetzt die Reißleine zog und das Moratorium über die Greensill Bank AG anordnete. Was bedeutet das für die Einlagen der Bankkunden? Darüber hinaus ist die Greensill Bank AG Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. (“BdB”). Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze von 100.000 € hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Die Entschädigungsvoraussetzungen sind noch nicht eingetreten. Das aktuelle Moratorium der BaFin gibt allerdings Grund zu der Besorgnis, dass dieser Fall eintreten könnte, auch wenn zunächst Rettungsbemühungen seitens der BaFin geprüft werden. Im Falle einer drohenden oder tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit der Greensill Bank AG käme als nächster Schritt auch die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Betracht. Was können betroffene Kunden der Greensill Bank AG jetzt tun? Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen bietet betroffenen Kunden der Greensill Bank AG an, sich kostenlos einer Interessensgemeinschaft anzuschließen, um über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu bleiben. Sollten auch Sie ein Konto bei der Greensill Bank AG haben, können Sie sich unter Angabe des Stichwortes “Greensill” auf der Internetseite https://www.dr-greger.de/kontakt/ Greensill@dr-greger.de Kontakt: Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen Standort München: Prinzregentenstraße 54 80538 München Tel.: 089 / 237 08 480 Fax: 089 / 237 08 4811 Standort Regensburg: Dr.-Leo-Ritter-Str. 7 93049 Regensburg Tel.: 0941 / 630 99 60 Fax: 0941 / 630 99 620 Web: www.dr-greger.de
04.03.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |