ecolutions GmbH & Co. KGaA
ecolutions GmbH & Co. KGaA: Weg zur Einheits-KGaA
ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges ecolutions GmbH & Co. KGaA: Weg zur Einheits-KGaA Frankfurt am Main, 20. November 2013 – Die ecolutions GmbH & Co. KGaA plant den Erwerb der ecolutions Management GmbH. Die Gesellschafterin der ecolutions Management GmbH, die teleMaz Commercials GmbH, eine 100% Beteiligung der PVM Private Values Media AG, und der Aufsichtsrat der ecolutions GmbH & Co. KGaA haben sich gemeinsam auf eine Übernahme sämtlicher Anteile der persönlich haftenden Gesellschafterin durch die KGaA verständigt. Der Aufsichtsrat hat dieser Transaktion vom Grundsatz her zugestimmt. Der Kaufpreis beträgt 1 Euro. Die Übernahme unterliegt noch aufschiebenden Bedingungen. Ein Vollzug der Transaktion ist von uns aus kurzfristig geplant. Die Geschäftsführung befürwortet ausdrücklich den Weg der Gesellschaft zur Einheits-KGaA. Durch die Einheitsgesellschaft können die sachlich nicht gerechtfertigten, aufwändigen und teuren Rechtsstreitigkeiten zwischen der Komplementärin und dem Aufsichtsrat im Wesentlichen beendet werden. Das führt zu einer erheblichen Kostenentlastung des Unternehmens und wird sich entsprechend entlastend auf die Ertragsrechnung auswirken. Die bisherigen innergesellschaftlichen Streitigkeiten, welche im Wesentlichen auf Beschlüssen einer strittigen Hauptversammlung vom 10. September 2012 beruhen, verursachten bisher Rechtskosten von deutlich mehr als eine Million Euro und belasteten damit alle Kommanditaktionäre der Gesellschaft. Wirtschaftlich ist die jetzt geplante Transaktion für alle involvierten Parteien vorteilhaft, da die Gesellschaft in ruhigeres Fahrwasser kommt. Finanziell ist die Einigung, die von der teleMaz Commercials GmbH bereits seit dem 10. September 2012 angestrebt wird, zwingend erforderlich, da sich die KGaA die kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten aufgrund der Liquiditätsbelastung auf Dauer nicht mehr leisten kann. Ergänzend ist anzumerken, dass nur eine Einheits-KGaA dazu führt, dass die grundlegenden Streitigkeiten zügig beendet werden können. Die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main in Sachen Entzugsklage der persönlich haftenden Gesellschafterin und Nichtigkeit der Hauptversammlung am 10. September 2012 ist für den 18. Februar 2014 terminiert. Ein Urteil wird somit frühestens im Frühjahr 2014 ergehen. Es ist davon auszugehen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Revision zulässt, da die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Geschäftsführung eine auf Aktionärsverlangen einberufene Hauptversammlung absagen darf und welche Konsequenzen es hat, wenn er eine solche Absage rechtswidrig vornimmt, bislang höchstrichterlich noch nicht geklärt ist. Falls die Revision nicht zugelassen wird, ist durchaus von einer Nichtzulassungsbeschwerde auszugehen. Unter Berücksichtigung eines Revisionsverfahrens respektive Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist mit einer rechtskräftigen Entscheidung über die strittige Hauptversammlung vom 10. September 2012 nach Auskunft der Anwälte frühestens im Jahr 2015 zu rechnen. Unter diesem Aspekt ist der jetzt beschrittene Weg ganz ohne Zweifel die für das Wohl der Gesellschaft richtige Entscheidung. Die Geschäftsleitung ecolutions GmbH & Co. KGaA Ende der Corporate News 20.11.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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