Ecolutions Management GmbH
Ecolutions Management GmbH nimmt Stellung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Ecolutions Management GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges Ecolutions Management nimmt Stellung zur außerordentlichen Hauptversammlung Frankfurt am Main, 18. Juni 2013 – Die Geschäftsführung der ecolutions GmbH & Co. KGaA teilt mit, dass der Aufsichtsrat für Montag, 22. Juli 2013 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen hat. Der Aufsichtsrat hat dies in seiner Sitzung am 16. Mai 2013 beschlossen, da dies nach Meinung des Aufsichtsrats das Wohl der Gesellschaft erfordert. Die Geschäftsführung der ecolutions Management GmbH ist erschüttert über die Vorgehensweise des Aufsichtsrats. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass nur wenige Tage vor der Veröffentlichung der Einladung das Landgericht Frankfurt am Main angeregt hat, dass sich die beiden Parteien (Aufsichtsrat sowie Geschäftsführung) angesichts der zahlreichen Prozesse und auch Kosten gütlich einigen und die ecolutions Management GmbH diesen Weg gerne einschlagen würde. Die Gründe für eine Einberufung durch den Aufsichtsrat nach § 111 Abs. 3 S. 1 AktG sind nach Meinung der Geschäftsführung nicht gegeben. Zumal die ordentliche Hauptversammlung 2011 für bereits für August 2013 geplant ist. Die Geschäftsführung hatte dies bereits im Vorfeld zu der Veröffentlichung dem Aufsichtsrat mitgeteilt. Ebenfalls wurde dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass man die von ihm gewünschten Punkte auch auf der ordentlichen Hauptversammlung 2011 im August 2013 in die Tagesordnung mitaufnehmen kann. Ziel der Geschäftsführung ist es dabei unnötige Kosten für zwei innerhalb weniger Wochen stattfindenden Hauptversammlungen zu vermeiden. Die wesentlichen Tagesordnungspunkte der einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung sind Neuwahlen zum Aufsichtsrat einschließlich der Wahl von Ersatzmitgliedern, der Beschlussfassung über den Vertrauensentzug gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin aus wichtigem Grund sowie der Beschlussfassung über den Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der persönlich haftenden Gesellschafterin aus wichtigem Grund. Das Verhalten des Aufsichtsrates, sich über den vom Gericht vorgeschlagenen Einigungsversuch hinwegzusetzen, zeigt nach Ansicht der Geschäftsführung deutlich, dass man im Kontrollgremium offenbar selbst nicht mehr an die Legitimität der ‘Hauptversammlung’ vom 10. September 2012 und den darin gefassten Beschlüssen glaubt. Denn nach Auffassung dieses Gremiums wurde der Beschluss des Vertrauensentzugs gegen die ecolutions Management GmbH schon auf der ‘Hauptversammlung’ am 10. September 2012 gefasst. Dasselbe gilt für den Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der persönlich haftenden Gesellschafterin. Ein solcher Beschluss wurde nach Auffassung des Aufsichtsrats ebenfalls bereits auf der ‘Hauptversammlung’ am 10. September 2012 beschlossen. In erster Instanz wurde dem Aufsichtsrat sogar Recht gegeben. Insofern ist nicht einzusehen, dass weiterer Kostenaufwand für eine Hauptversammlung entsteht, die Beschlüsse fasst, die nach Auffassung des Aufsichtsrats schon längst beschlossen wurden. Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung dient daher lediglich einem Zweck, die bisher gerichtlich nicht durchgesetzten Ziele im Rahmen einer erneuten Hauptversammlung schnellstmöglich zu zementieren und dabei weder auf Wohl der Gesellschaft noch auf das Vermögen der Aktionäre Rücksicht zu nehmen. Sofern die Hauptversammlung am 22. Juli 2013 tatsächlich stattfinden sollte, bitten wir die Aktionäre, die nicht selbst an dieser Hauptversammlung teilnehmen können, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigen ausüben lassen. Wir bitten die Kommanditaktionärinnen und Kommanditaktionäre, dass sie sich entsprechend ihren Weisungen durch einen von der ecolutions Management GmbH benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte erteilen Sie Ihre Weisung zur Abstimmung an: Frau Daniela Wiessner 82166 Gräfeling/München Die Geschäftsführung Kontakt: Ende der Corporate News 18.06.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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