GL AG
GL AG:PBB Beteiligungen: Bekanntmachung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GL Aktiengesellschaft Hamburg (WKN 585310; ISIN Code DE 000 585 310 5)
GL AG / Squeeze-Out Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Hamburg, 10. August 2009. Die ordentliche Hauptversammlung vom 30. April 2009 der GL Aktiengesellschaft (GL), Hamburg, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 88762, hat gemäß § 327a AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin PBB Beteiligungen GmbH (PBB), die mehr als 99 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der GL hält, gegen Gewährung einer Barabfindung von 100,00 Euro je Stückaktie der GL beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist am 6. Juli 2009 in das Handelsregister der GL beim Amtsgericht Hamburg eingetragen worden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der GL auf die PBB übergegangen. Die Aktienurkunden verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch den Anspruch auf Barabfindung. Die PBB hat sich gemäß § 327b AktG verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der GL eine Barabfindung von 100,00 Euro je Stückaktie der GL zu zahlen. Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, Herrn WP/Stb Dr. Oliver Welp, c/o Turnbull & Irrgang GmbH geprüft und bestätigt. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der GL AG an mit jährlich 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Als Abwicklungsstelle für die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung fungiert die Landesbank Hessen-Thüringen, c/o Deutsche WertpapierService Bank AG, WASKM, Einsteinring 9, 85609 Dornach. Aktionäre der GL, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Streifband- oder Girosammeldepot verwahren, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die Aktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien erfolgt durch die jeweilige Depotbank. Die ausgeschiedenen Aktionäre der GL, die ihre Aktien selbst verwahren, werden gebeten, ihre nicht entwerteten Aktienurkunden mit den Gewinnanteilsscheinnummern 34-40 inkl. Talon ab sofort bis zum 30. September 2009 bei der Deutsche WertpapierService Bank AG, WTWE2, Wildunger Straße 14, 60487 Frankfurt am Main oder bei einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Deutsche WertpapierService Bank AG (WTWE2, Wildunger Straße 14, 60487 Frankfurt am Main) während der üblichen Geschäftszeiten einzureichen und dabei eine Bankverbindung anzugeben, auf die der Betrag der Barabfindung überwiesen werden soll. Sobald die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung von effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt sind, wird die Barabfindung auf das angegebene Konto des Einreichers überwiesen. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Aktionäre grundsätzlich provisions- und spesenfrei. Abfindungsbeträge, die nicht bis zum 30. September 2009 von den Berechtigten entgegengenommen worden sind, werden wir zugunsten der Berechtigten beim Amtsgericht Hamburg - Hinterlegungsstelle - unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegen. Ansprechpartner: Dr. Johannes G. Stahl, Vorstand GL Aktiengesellschaft, Palmaille 33, 22767 Hamburg Telefon: +49 (0) 40 88 88 00 6-40, Fax: +49 (0) 40 88 88 00 6-49 E-Mail: johannes.stahl@paribus.eu 10.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ---------------------------------------------------------------------------
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