Greater China Precision Components Ltd.
Greater China Precision Components Ltd.: Mitteilung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Greater China Precision Components Ltd. / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Greater China Precision Components Ltd. (‘GCPC’ oder das ‘Unternehmen’): HIERMIT WIRD BEKANNT GEGEBEN, dass am 8. Oktober 2013 um 16.00 Uhr am Sitz der Gesellschaft Green Precision Components (Huizhou) Co. Ltd., Digital Industrial Park, Sandong, Stadt Huizhou, Provinz Guangdong, China, eine Außerordentliche Hauptversammlung (die ‘AHV’) des Unternehmens stattfinden wird. Zweck dieser Versammlung wird es sein, den weiter unten aufgeführten Ordentlichen Beschluss zu besprechen und, sofern dieser für angemessen erachtet werden sollte, ihn mit oder ohne Änderungen zu verabschieden. Allen Begriffe mit großem Anfangsbuchstaben, die im Ordentlichen Beschluss weiter unten verwendet werden und im Rundschreiben vom 3. September 2013 an die Gesellschafter des Unternehmens (das ‘Rundschreiben’) definiert worden sind, kommen, sofern in diesem Dokument nicht anderweitig festgelegt, die Bedeutungen zu, die ihnen jeweils in diesem Rundschreiben zugeordnet worden sind. AS ORDENTLICHER BESCHLUSS DER VORGESCHLAGENE ERWERB VON 52,0 % DER ANTEILE AM STAMMKAPITAL DER GESELLSCHAFT YUANFA MINING CO., LIMITED wird Folgendes verabschiedet: (1) Hiermit soll die Zustimmung zum Erwerb von 52 % des Stammkapitals des Unternehmens Yuanfa Mining Co., Limited gegen einen Gesamtkaufpreis in Höhe von 65.208.000 RMB (der ‘Vorgeschlagene Erwerb’) und andere im Rundschreiben aufgeführte Maßnahmen erteilt werden und wird auch erteilt. (2) Die Direktoren des Unternehmens sollen hiermit dazu ermächtigt werden, all solche Transaktionen abzuschließen, Absprachen und Vereinbarungen einzugehen sowie Unterlagen zu genehmigen, zu unterzeichnen und zu übermitteln ebenso wie Urkunden auszufertigen und Maßnahmen zu ergreifen, die dafür erforderlich oder zweckdienlich sein, anfallen oder im Interesse des Unternehmens stehen könnten, damit der Vorgeschlagene Erwerb bzw. die im Rahmen des Vorgeschlagenen Erwerbs in Betracht gezogenen Transaktionen rechtswirksam durchgeführt werden kann / können, und werden hierzu auch ermächtigt. (3) Gesetzt den Fall, dass ein Direktor des Unternehmens schon vor dem Zeitpunkt der Fassung dieser Beschlüsse im Auftrag des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Vorgeschlagenen Erwerb allfällige Unterlagen unterzeichnet oder anderweitig etwaige Maßnahmen ergriffen haben sollte, soll dies hiermit bestätigt, ratifiziert und genehmigt werden und wird hiermit auch bestätigt, ratifiziert und genehmigt. Sollten Gesellschafter von GCPC die Absicht hegen, der AHV am 8. Oktober 2013 beizuwohnen, so melden Sie sich hierfür bitte bis spätestens zum 24. September 2013 über Ihre jeweiligen Bevollmächtigten / Banken an. Teilnahme an der Außerordentlichen Hauptversammlung mittels Telekonferenz IM AUFTRAG DES VORSTANDS Ende der Corporate News 03.09.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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228881 03.09.2013 |