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Gulfside Minerals LTD.: GULFSIDE EINGETRAGEN ALS 5% EIGENTÜMER VON ECM LLC
Gulfside Minerals LTD. / Fusionen & Übernahmen 10.12.2009 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Vancouver, BC, 9. Dezember 2009, Robert L. Card, Präsident von Gulfside Minerals Ltd., ('Gulfside' oder die 'Firma') (TSXV: GMG), ist erfreut, bekannt zu geben, dass die Anteile, die 5 Prozent (5%) von ECM LLC ('ECM') ausmachen, der mongolischen Firma, die die Explorationslizenz an dem Erdenetsogt Kohleprojekt ('Erdenetsogt')besitzt, erfolgreich an Gulfside übertragen wurden. Die Übertragung wurde aufgrund eines Gerichtsbeschlusses und einer Korrektur der Auslandsinvestition und dem Zertifikat der Auslandsinvestition durchgeführt Die vorherigen Pressemitteilungen der Firma vom 30. April 2009, 26. Mai 2009 und 3.Juli 2009 haben die Klagen der Firma gegen die Verkäufer des Erdenetsogt Grundstück gemäß einem Vertrag vom 17. Juni 2007 dargelegt. Die Verkäufer haben mehrere Male zugestimmt, dass Gulfside Kapitalausgaben zu Explorationszwecken tätigt im Austausch gegen einen Anteil an dem Grundstück, Gelder an die Verkäufer zahlt für einen Anteil an dem Grundstück und haben ebenso zugestimmt, dass Gulfside 100% von dem Projekt erwirbt. Dennoch haben die Verkäufer versäumt, ihren Verpflichtungen nachzukommen und weigerten sich in einigen Fällen, die Verträge und abgeänderten Verträge, nachdem alle Parteien den Bedingungen zugestimmt hatten, auszuführen. Die Firma begann mit gerichtlichen Schritten, um einen Anteil von 5 % an dem Erdenetsogt Grundstück zu sichern. Im April 2009 hat die Firma die erste Verhandlungsrunde in dem Bezirk Bayangol in der Mongolei gewonnen und erhielt 5% der Aktien von ECM. Die Verkäufer haben Einspruch beim Berufungsgericht der Stadt Ulaanbaatar eingelegt und der Anspruch der Firma auf 5% des Projektes wurde wieder anerkannt aber das Berufungsgericht von Ulaanbaatar stimmte nicht zu, 5% der Anteile von ECM zuzuweisen. Gulfside hat Einspruch beim obersten Gerichtshof der Mongolei eingelegt. Dort wurde das Urteil der ersten Instanz aufrecht gehalten und die Firma erhielt das Recht auf die Anteile von ECM. Die Verkäufer reichten Beschwerde beim Präsidenten des obersten Gerichtshofes der Mongolei ein, welcher die Beschwerde der Verkäufer abwies und den Weg frei machte für die Übertragung von 5% der Anteile von ECM an Gulfside. Die Firma wird gemeinsam mit ihrem Rechtsbeistand die nächste Runde des Prozesses gegen die Verkäufer in der Mongolei beschließen. Die Firma wird alle möglichen Wege überprüfen, um ihr Recht auf zusätzliche Anteile von ECM geltend zu machen. Im Namen des Vorstandes, Gulfside Minerals Ltd. 'Robert L. Card' Robert L. Card President Investor Contact Del Thachuk Delmor Enterprises Ltd. 604-538-5995 delthachuk@shaw.ca Suite 507 - 475 Howe Street, Telephone 604-687-7828 Vancouver, British Columbia Gulfside Minerals Ltd. Facsimile 604-687-7848 V6C 2B3 Canada www.gulfsideminerals.com 10.12.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------
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