H5B5 Media AG
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Hendrik Hey, Vorstand der H5B5 Media AG verklagt Ex-Vorstand Jan Herrmann wegen
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München den 12.06.2002
Hendrik Hey, Vorstand, Großaktionär und Gründer der H5B5 Media AG, verklagt
seinen ehemaligen Vorstandskollegen wegen unerlaubter Aktienverkäufe. Jan
Herrmann, ebenfalls Mitbegründer der H5B5 Media AG und Großaktionär, hat in
massiver Art und Weise gegen einen Poolvertrag zwischen ihm und Herrn Hey
verstoßen. In diesem sichert Jan Herrmann, gem. der Poolvereinbarung, ein
Vorkaufsrecht zu und verpflichtet sich, über jede Art von Aktienverkauf Auskunft
zu geben.
Laut Einschätzung von Herrn Hey hat Jan Herrmann unmittelbar nach seiner
Abberufung als Vorstand der Gesellschaft im Dezember 2001 bis mindesten März
2002 etwa 12% der Firmenaktien auf den Markt geworfen, das sind annähernd 50%
seines Aktienpaketes. Den Erlös aus diesen Verkäufen bewertet Herr Hey größer
als 500.000 Euro. In dieser Zeit sank der Aktienkurs der H5B5 Media AG auf unter
einen Euro und konnte sich seit dieser Zeit nicht mehr erholen. Hier wurde
Aktionärsvermögen vernichtet. Die lfd. Kapitalerhöhung zur Stärkung der
Eigenkapitalbasis konnte nicht mehr durchgeführt werden.
Erst auf Druck von Herrn Hey hat Jan Herrmann die Aktienverkäufe grundsätzlich
zugeben, ohne Details zu nennen. Derzeit wird versucht, den dadurch für Herrn
Hey und alle Aktionäre der H5B5 Media AG entstandene Schaden zu bewerten und
Detailauskunft von Herrn Hermann zu erhalten.
Hendrik Hey wirft Jan Herrmann vor, ihn, die Firma und alle Aktionäre der H5B5
Media AG bewusst getäuscht zu haben mit dem Ziel, sich persönlich zu bereichern
und die Schädigung der H5B5 Media AG zumindest in Kauf genommen zu haben.
Alle Gespräche mit Kunden, Banken, Investoren und zurecht erbosten Aktionären
standen unter dem Eindruck des damaligen massiven Kursverfalls.
Hendrik Hey: “Es ist mir wichtig, dass unabhängig aller rechtlichen Konsequenzen
klar ist, dass ich die Vorgehensweise von Herrn Herrmann moralisch zutiefst
verurteile.” “Als Gründer und Großaktionär trägt man gerade in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten eine besondere Verantwortung und sollte nicht ausgerechnet
derjenige sein, der abkassiert.” “Ich werte die Vorgehensweise von Herrn
Herrmann als kaltblütig und berechnend.” “Jederzeit hätte sich die Firma bemüht,
Herrn Herrmann bei der Suche nach einem geeigneten Käufer behilflich zu sein.”
“Auch ich hätte für die Übernahme zumindest von Teilen seiner Aktien zur
Verfügung gestanden.” “Dies hätte so nicht sein müssen.” “Ich habe jetzt alle
Unterlagen den Anwälten zur Klageeinreichung weitergeleitet.”
Hendrik Hey, München
Ende der Mitteilung, (c)DGAP 12.06.2002
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