HORNBACH Familien-Treuhandgesellschaft mbH
HORNBACH Familien-Treuhandgesellschaft mbH: Privatplatzierung erfolgreich abgeschlossen
DGAP-News: HORNBACH Familien-Treuhandgesellschaft mbH / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
PRESSEMITTEILUNG Privatplatzierung erfolgreich abgeschlossen Annweiler am Trifels, 28. März 2017. Die Hornbach Familien-Treuhandgesellschaft mbH hat die Privatplatzierung von 1.000.000 Inhaber-Stammaktien der Hornbach Holding AG & Co. KGaA im beschleunigten Bookbuilding-Verfahren erfolgreich abgeschlossen. Die Transaktion war gestern, am 27. März 2017 angekündigt worden. Am Kapitalmarkt stieß die von der Commerzbank AG begleitete Umplatzierung der zweiten Hälfte des ehemaligen Kingfisher-Aktienpakets auf positive Resonanz. Über ihre Treuhandgesellschaft ist die Unternehmerfamilie Hornbach direkt und indirekt mit einem Anteil am Grundkapital von nunmehr 37,5% (zuvor: 43,75%) investiert. Diese Mitteilung ist weder zur Veröffentlichung, noch zur Weiterleitung, direkt oder indirekt, in die oder in den USA, Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren oder Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Kauf von Wertpapieren dar. Die in dieser Mitteilung in Bezug genommenen Wertpapieren sind nicht und werden nicht nach dem US Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der “Securities Act”) registriert und dürfen in den USA weder angeboten, noch verkauft werden, außer auf Basis einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder in einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren stattfinden. Es wurde keine Maßnahme ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere oder die Weiterleitung oder den Besitz dieser Mitteilung in irgendeinem Staat ermöglichen würde, in dem für diesen Zweck Maßnahmen erforderlich sind. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung kommen, müssen sich selbst über etwaige Restriktionen informieren und diese einhalten. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (“EWR”), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein “Relevanter Mitgliedsstaat”) richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an solche Personen, die “qualifizierte Anleger” im Sinne der Prospektrichtlinie sind oder deren Ansprache sonst kein Prospekterfordernis auslöst. Für diese Zwecke meint “Prospektrichtlinie” die Richtlinie 2003/71/EG (in der jeweils gültigen Fassung, also einschließlich der Änderungen durch die Richtlinie 2010/73/EU, soweit diese im Relevanten Mitgliedsstaat umgesetzt wurden). Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien kann bzw. können die platzierende(n) Bank(en) und ihre (jeweiligen) verbundenen Unternehmen als Anleger für eigene Rechnung Aktien erwerben und diese für eigene Rechnung halten oder verkaufen. Zudem können sie Finanzierungstransaktionen oder Swaps abschließen, in deren Zusammenhang sie hin und wieder Aktien erwerben, halten oder verkaufen. Es besteht keine Absicht, solche Anlagen oder Transaktionen offenzulegen, sofern dazu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
28.03.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |