HORNBACH Familien-Treuhandgesellschaft mbH
HORNBACH Familien-Treuhandgesellschaft mbH: Unternehmerfamilie Hornbach platziert eine Million Stammaktien der KGaA
DGAP-News: HORNBACH Familien-Treuhandgesellschaft mbH / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme PRESSEMITTEILUNG Annweiler am Trifels, 27. März 2017. Die Familien-Treuhand hatte bereits bei der ersten Umplatzierung im Herbst 2015 signalisiert, dass sie die restlichen eine Million KGaA-Stammaktien nur vorübergehend halten werde. Grundvoraussetzung dafür war der Rechtsformwechsel in die KGaA. “Über die von ihr beherrschte Hornbach Management AG (persönlich haftende Gesellschafterin) bleibt die Familie auch in Zukunft die bestimmende, gestalterische Kraft und sichert nachhaltig die Eigenständigkeit der Hornbach-Gruppe”, sagte Treuhand-Geschäftsführer Albrecht Hornbach. “Das heute angekündigte Private Placement war schon länger von Kapitalmarktteilnehmern erwartet worden. Wir sind davon überzeugt, dass die Erhöhung des Freefloats dem Kurs und der Liquidität der Holding-Aktie langfristig gut tun wird”, so Albrecht Hornbach. Nach der Umplatzierung wird die Familie 37,5 % (vorher: 43,75%) des Grundkapitals der KGaA in Höhe von 48 Millionen Euro halten, das in 16 Millionen börsennotierte stimmberechtigte Inhaber-Stückstammaktien eingeteilt ist. Das ist wieder der gleiche Kapitalanteil wie während der langjährigen Allianz mit Kingfisher in den Jahren 2001 bis 2014. “Eine weitere Verringerung unseres Aktienanteils steht nicht zur Debatte”, betonte Albrecht Hornbach. Die Familien-Treuhand hat sich im Rahmen der Privatplatzierung zu einem marktüblichen Lock-up von drei Monaten verpflichtet. Disclaimer Es wurde keine Maßnahme ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere oder die Weiterleitung oder den Besitz dieser Mitteilung in irgendeinem Staat ermöglichen würde, in dem für diesen Zweck Maßnahmen erforderlich sind. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung kommen, müssen sich selbst über etwaige Restriktionen informieren und diese einhalten. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (“EWR”), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein “Relevanter Mitgliedsstaat”) richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an solche Personen, die “qualifizierte Anleger” im Sinne der Prospektrichtlinie sind oder deren Ansprache sonst kein Prospekterfordernis auslöst. Für diese Zwecke meint “Prospektrichtlinie” die Richtlinie 2003/71/EG (in der jeweils gültigen Fassung, also einschließlich der Änderungen durch die Richtlinie 2010/73/EU, soweit diese im Relevanten Mitgliedsstaat umgesetzt wurden). Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien kann bzw. können die platzierende(n) Bank(en) und ihre (jeweiligen) verbundenen Unternehmen als Anleger für eigene Rechnung Aktien erwerben und diese für eigene Rechnung halten oder verkaufen. Zudem können sie Finanzierungstransaktionen oder Swaps abschließen, in deren Zusammenhang sie hin und wieder Aktien erwerben, halten oder verkaufen. Es besteht keine Absicht, solche Anlagen oder Transaktionen offenzulegen, sofern dazu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
27.03.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |