James Denverson Corp.
James Denverson Corp.: Markenname ‘James Denverson’ nun auch in Australien genehmigt
James Denverson Corp. / Stellungnahme News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Deerfield, (USA) / Frankfurt am Main (Deutschland), 08. Januar 2009 - James Denverson Corp. ('James Denverson' oder die 'Gesellschaft') gibt die Genehmigung des Markennamens 'James Denverson' in Australien bekannt. Die für Patente und Markennamen zuständige Australische Regierungsbehörde IP Australia hat das Schutzrecht in den Produktklassen 5, 25 und 34 zur Registrierung genehmigt. Diese Produktklassen decken die für James Denverson wichtigen Bereiche 'nikotinhaltige pharmazeutische Produkte', Sportartikel und Bekleidung und insbesondere Tabak, Zigaretten und Zigarren, verschiedene Raucher-Zusatzartikel sowie Feuerzeuge und Streichhölzer ab. Die Dauer des Schutzrechtes in Australien beträgt 10 Jahre und kann verlängert werden. Mit der Registrierung des Markennamens 'James Denverson' beginnt der Namensschutz und ist exklusiv von James Denverson Corporation in ganz Australien für die Vermarktung und den Vertrieb der rauchfreien Zigarette 'James Denverson' verwendbar. Bereits am 2. Oktober 2008 gab die Gesellschaft die Eintragung der Wortmarke James Denverson beim Deutschen Patent- und Markenamt bekannt. Die Anmeldungen werden von der bekannten Anwaltskanzlei Clifford Chance Deutschland durchgeführt. Die Wortmarke ist zunächst bis 2018 gültig und kann um 10 Jahre verlängert werden; sie umfasst die in der Geschäftsplanung vorgesehenen Zielmärkte. Contact: Phone: +49-69-489-876 0 Email: info@denverson.com Stephen Spencer Fax: +49-69-489-876-99 James Denverson Corp. Westhafenplatz 1 60327 Frankfurt am Main Alle Informationen in dieser Pressemeldung in Bezug auf die Begriffe Investments, Aktien, Wertpapiere sind als reine Information und nicht als Investmentvorschlag zu verstehen. Die Gesellschaft rät allen Lesern, sich mit registrierten und qualifizierten Wertpapierberatern zu beraten, bevor sie sich entscheiden, Aktien, die in dieser Pressemeldung genannt sind, zu handeln, kein Bereich in dieser Meldung ist in irgendeiner Weise ein Investmenthinweis. 08.01.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ---------------------------------------------------------------------------
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