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Kapula AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
Kapula AG / Hauptversammlung Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG Berlin, 10. November 2008 – Der Vorstand der Gesellschaft teilt mit, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Hintergrund für den Verlust ist die notwendige Wertberichtigung auf den Buchwert der Tochtergesellschaft. Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, in der der Verlust angezeigt wird. Mit der Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG werden in dieser Hauptversammlung auch die Tagesordnungspunkte einer ordentlichen Hauptversammlung verbunden. Die Hauptversammlung wird am 15. Januar 2009 um 11.00 Uhr im VBKI Goldberger Saal, Ludwig Erhard Haus, Fasanenstrasse 85, 10623 Berlin stattfinden. Der Vorstand 10.11.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ---------------------------------------------------------------------------
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