Mattil & Kollegen
KARLIE Group GmbH: Kanzlei MATTIL vertritt die Anleihegläubiger des kriselnden Unternehmens
DGAP-News: Mattil & Kollegen / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung 2016-05-04 / 12:53 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die KARLIE Group GmbH benötigt die Hilfe ihrer Anleihegläubiger, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2018 abzuwenden. Das neue Management hält ein Scheitern der Restrukturierung sowohl für die Gesellschaft, als auch für die Anleihegläubiger für "fatal". Im Einzelnen: Die KARLIE Group GmbH hat zur Finanzierung ihrer Geschäfte im Jahr 2013 eine mit 6,750 % p.a. verzinsliche Anleihe (WKN: A1TNG9 / ISIN: DE000A1TNG90) mit einem Nominalvolumen iHv 30 Mio. EUR ausgegeben. Die Rückzahlung der Anleihe wird derzeit zum 25.06.2018 fällig. Die Ausgabegesellschaft verlangt nun von ihren Anleihegläubigern die Zustimmung zu weitreichenden Änderungen der Anleihebedingungen. So soll u.a. die Laufzeit der Anleihe zunächst um 3 Jahre verlängert und der derzeitige Zinssatz abgesenkt werden. Fraglich ist, ob es zu diesen Änderungen kommt (50 % des Kapitals muss in der Versammlung vertreten sein); auch ist fraglich ob es bei diesen Änderungen bleiben wird oder die Anleihegläubiger weitere Einschnitte befürchten müssen. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben im Geschäftsjahr 2014 einen Fehlbetrag von -13,8 Mio. EUR (das EBITDA lag bei -9,0 Mio. EUR) erwirtschaftet. Nach eigenen Angaben der Gesellschaft ist die "Durchfinanzierung der Emittentin bis Ende 2018 aufgrund der in 2018 anstehenden Tilgung der Anleihe nicht gesichert". Die Kanzlei MATTIL vertritt die Interessen und Rechte der Anleihegläubiger, zu denen auch zahlreiche Kleinanleger zählen, die ihre Rechte in verstärktem Maße wahrnehmen müssen. Die Kanzlei MATTIL bietet den Anleihegläubigern an, sie in der am 09.05.2016 stattfindenden Gläubigerversammlung kostenlos zu vertreten. Im weiteren Verlauf wird es darum gehen, für die Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz zu bestimmen. Für dieses Amt wird Kanzlei MATTIL kandidieren, die über besonders große Erfahrungen in diesem Bereich verfügt und bspw. 2015 ein wichtiges Grundsatzurteil zur Gemeinsamen Vertretung erstritten hat (OLG Dresden 13 U 223/15). Weitere Informationen finden Sie unter www.mattil.de. --------------------------------------------------------------------------- 2016-05-04 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------
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