Lakestar SPAC I SE
Lakestar SPAC I SE : Lakestar SPAC I erhält die Zustimmung der Aktionäre, beendet die Einlösungsperiode erfolgreich und ebnet so den Weg für den Zusammenschluss mit HomeToGo
DGAP-News: Lakestar SPAC I SE
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung/Fusionen & Übernahmen
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Luxemburg, 13. September 2021 – Lakestar SPAC I SE (Frankfurter Wertpapierbörse: LRS1) (“Lakestar SPAC I”), eine börsennotierte Special Purpose Acquisition Company (“SPAC”) gesponsort von Dr. Klaus Hommels, dem Gründer und Chairman von Lakestar Advisors, hat vergangenen Donnerstag (9. September 2021) erfolgreich die Einlösungsperiode abgeschlossen, die im Rahmen des geplanten Zusammenschlusses mit HomeToGo GmbH (“HomeToGo”), dem Marktplatz mit der größten Auswahl an Ferienunterkünften, erforderlich war. Außerdem wurde der Zusammenschluss bei der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung mit 100% der anwesenden Stimmen einstimmig angenommen. Dabei hat Lakestar SPAC I eine im Vergleich zu jüngsten U.S. SPACs ungewöhnlich niedrige Einlösungsquote von 36,6% erzielt. Dies unterstreicht die Überzeugungskraft des Lakestar SPAC I Teams und seines Sponsors, aber auch die Zuversicht der Investoren in die gemeinsame Zukunft mit HomeToGo. Nach diesem Erfolg steht eine Summe von ca. 250 Millionen Euro im SPAC und der PIPE zur Verfügung, die eine signifikante Bareinlage für HomeToGo zur Finanzierung der weiteren Expansionspläne ermöglichen wird. Die heutige außerordentliche Hauptversammlung genehmigte außerdem den neuen Namen des Unternehmens, HomeToGo SE, sowie die Mitglieder des neuen Aufsichtsrats, Christoph Schuh, Dr. Dirk Altenbeck, Philipp Kloeckner, Martin Reiter, Susanne (Greenfield) Sandler und Thilo Semmelbauer. Stefan Winners, CEO von Lakestar SPAC I sagt: “Die hohe Zustimmung bei der heutigen Hauptversammlung und die sehr niedrige Einlösungsquote unterstreichen die Attraktivität des Unternehmens, mit dem wir uns zusammenschließen wollen. HomeToGo wird von einem hervorragenden Management Team unter Patrick Andrae geführt, das sogar während der extrem herausfordernden Pandemie für Wachstum im Unternehmen gesorgt hat. Ich glaube fest daran, dass HomeToGo weiterhin beeindruckende Wachstumszahlen liefern wird.” Inga Schwarting, CIO von Lakestar SPAC I, sagt: “Wir haben überzeugend bewiesen, dass SPACs in Europa, mit dem richtigen Team und Sponsor, erfolgreich umgesetzt werden können. Ich freue mich über den Erfolg unserer Initiative. SPACs sind eine echte Alternative zu direkten Börsengängen und werden die Art und Weise, wie wachstumsstarke Unternehmen in Europa ihre Zukunft finanzieren, um eine neue Dimension erweitern.” Das Closing des Unternehmenszusammenschlusses wird bis Ende September 2021 erwartet.
HomeToGo wurde 2014 mit der Vision gegründet, einzigartige Unterkünfte für jeden zugänglich zu machen. Dazu hat HomeToGo eine einfach zu bedienende Technologie-Plattform aufgebaut, die Unternehmenspartner und Reisende von überall auf der ganzen Welt zusammenbringt.
Für Lakestar SPAC I Harald Kinzler; Kekst CNC Isabel Henninger, Kekst CNC Für HomeToGo Caroline Burns, HomeToGo Jonas Upmann, HomeToGo Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und richtet sich nur an qualifizierte Anleger, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die “Verordnung”) fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (“high net worth companies”, “unincorporated associations” etc.) (wobei diese Personen zusammen als “Relevante Personen” bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Die Wertpapiere sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein “Kleinanleger” eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der Richtlinie (EU) 2014/65 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung (“MIFID II”); (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb in der geänderten Fassung, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (die “PRIIP-Verordnung”) erforderlich ist, um die Wertpapiere anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein. Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in (i) MiFID II, (ii) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission vom 7. April 2016 zur Ergänzung von MiFID II und (iii) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die “MiFID II-Anforderungen”) enthalten sind, und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein “Hersteller” (im Sinne der MiFID II-Anforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte, wurden die Öffentlichen Aktien und Öffentlichen Optionsscheine einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass (i) die Öffentlichen Aktien (a) für einen Zielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, geeignet sind und (b) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind und (ii) die Öffentlichen Optionsscheine (a) mit einem Endzielmarkt von Anlegern kompatibel sind, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, und (b) für den Vertrieb an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind. Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die keine Fakten darstellen und durch Wörter wie “plant”, “zielt”, “glaubt”, “erwartet”, “antizipiert”, “beabsichtigt”, “schätzt”, “wird”, “kann”, “setzt sich fort”, “sollte” und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sein können. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Überzeugungen, Absichten und gegenwärtigen Ziele/Ansichten der Gesellschaft zu dem Zeitpunkt wider, zu dem die Aussagen getätigt wurden, unter anderem in Bezug auf die Ertragslage, Finanzlage, Liquidität, Aussichten, Wachstum und Strategien der Gesellschaft oder der Gruppe. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über: Zielvorgaben, Ziele, Strategien, Aussichten und Wachstumsaussichten; zukünftige Pläne, Ereignisse oder Leistungen und Potenziale für zukünftiges Wachstum; Vermietungspotenziale; wirtschaftliche Aussichten und Branchentrends; Entwicklungen der Märkte der Gesellschaft oder der Gruppe; die Auswirkungen von regulatorischen Initiativen; und die Stärke der Wettbewerber der Gesellschaft oder einer anderen Gruppengesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen dieser Mitteilung beruhen auf verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf eigenen Annahmen beruhen, einschließlich der Prüfung historischer operativer Trends durch das Management, auf Daten, die in den Gesellschaftsaufzeichnungen (sowie anderer Mitglieder der Gruppe) enthalten sind, sowie auf anderen Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Obwohl die Gesellschaft der Ansicht ist, dass diese Annahmen zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung angemessen waren, unterliegen diese Annahmen naturgemäß erheblichen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und anderen wichtigen Faktoren, die schwer oder gar nicht vorhersehbar sind und außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantie für zukünftige Leistungen und Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und andere wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse sowie Betriebsergebnisse, Finanzlage und Liquidität der Gesellschaft und anderer Mitglieder der Gruppe oder der Branche wesentlich von den Ergebnissen abweichen, die in den Informationen durch zukunftsgerichtete Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die zukunftsgerichteten Aussagen eintreten werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Mitteilung. Die Gesellschaft lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, Aktualisierungen oder Überarbeitungen von zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen der Gesellschaft oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen die zukunftsgerichteten Aussagen basieren, widerzuspiegeln. Es wird keine Zusicherung oder Garantie dafür abgegeben, dass eine dieser zukunftsgerichteten Aussagen oder Prognosen eintreten wird oder dass ein prognostiziertes Ergebnis erreicht werden wird. Die zukunftsgerichteten Aussagen sollte kein unangemessener Einfluss gewährt werden und es sollte nicht auf sie vertraut werden.
13.09.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Lakestar SPAC I SE |
9 rue de Bitbourg | |
L-1273 Luxembourg | |
Luxemburg | |
E-Mail: | info@lakestar-spac.com |
Internet: | www.lakestar-spac1.com |
ISIN: | LU2290523658, LU2290524383 |
WKN: | A2QM3K, A3GPQR |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse Luxemburg |
EQS News ID: | 1232983 |
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