Lannet Communications SA
Lannet Communications SA: Hauptversammlung
Lannet Communications SA / Hauptversammlung Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Periteri, 28. Mai 2008 – Die zweite Hauptversammlung der LAN-NET COMMUNICATIONS S.A. (WKN 925773 / ISIN GRS292503000 / Symbol LD8) wurde am 27. Mai 2008 um 12:00 Uhr im eingetragenen Firmensitz des Unternehmens in der Kifissou und Konstantinoupoleos Avenue 1 in Peristeri, gemäß der Einladung des Board of Directors vom 28. März 2008 mit der folgenden Agenda abgehalten: 7. Steigerung des Nominalwerts der Aktien mit einer entsprechenden Verringerung der Aktienzahl (Reverse Split). 8. Anhebung des Betriebskapitals durch Cash und die Ausgabe neuer Aktien mit vollständigem oder teilweisem Verzicht bestehender Aktionäre auf ihre Vorkaufsrechte und gleichzeitiger Änderung des Artikels 5 der Gesellschaftssatzung. An der Versammlung nahmen zwanzig (20) Aktionäre oder deren Vertreter teil, die 39.167.780 Stammaktien mit Stimmrechten bzw. 23,4053% des Aktienkapitals auf sich vereinten und zu Entscheidungen bezüglich der Punkte 7 und 8 der Tagesordnung kamen. Im Detail wurden folgende Entscheidungen getroffen: Tagesordnungspunkt 7: Die Hauptversammlung beschloss, nach Diskussion, einstimmig, die Erhöhung des Betriebskapitals mit einhergehender Verringerung der Aktienanzahl (Reverse Split) nicht durchzuführen. Tagesordnungspunkt 8: Die Hauptversammlung beschloss nach Diskussion und mit einer Mehrheit von 99,9863%, da einer der anwesenden Aktionäre gegen diesen Beschluss stimmte, das Betriebskapital um den Betrag von bis zu 55.578.950 Euro zu erhöhen, indem man bis zu 111.157.900 neue Stammaktien ausgibt, wobei die bestehenden Aktionäre an der oben genannten Kapitalerhöhung teilnehmen. Im Detail ermächtigte die Hauptversammlung das Board of Directors innerhalb der in C.L. 2190/20 Zeitlimits, das Folgende zu unternehmen: 1. Den Ausgabepreis zu beschließen, wobei der aktuelle Nominalwert die untere Grenze darstellt, sowie die restlichen Bedingungen der Kapitalerhöhung gemäß Artikel 13 Par.6 der C.L. 2190/20 festzulegen. 2. Den Kreis der berechtigen Teilnehmern der Kapitalerhöhung auf sowohl Aktionäre als auch Inhaber von Bonds auszuweiten, die bis zur Entscheidung des Board of Directors über die Definition von Teilfragen ihre Aktien umgewandelt haben, sowie ein Finanzinstitut ausfindig zu machen, mit ihm zu verhandeln und es zu beauftragen, die Ausübung der Vorkaufsrechte durchzuführen, wie oben erwähnt. 3. Sich zu kümmern um die: • Einreichung der nötigen Anträge und den Erhalt der Zustimmung der berechtigten Börsenaufsichtsbehörden. • die Definition des Ausübungszeitraums der Vorkaufrechte und eine mögliche Verlängerung des Ausübungszeitraums, • die Definition des Anteils der Vorkaufrechte für den Kauf neuer Aktien, basierend auf der Anzahl gehaltener Aktien zum Stichtag sowie die Bedingungen für die Abwicklung möglicher gestückelter Rechte (Rounding) • die Erfüllung der Ansprüche vorangemeldeter Aktionäre aus nicht gebundenen Aktien • alle anderen Maßnahmen, die für die erfolgreiche Durchführung der Kapitalerhöhung des Unternehmens gemäß den speziellen Vorschriften von C.L. 2190/20 und dem aktuellen Aktiengesetz nötig sind. Darüber hinaus autorisierte die Hauptversammlung das BoD für die folgenden Punkte: • Für den Fall, dass der gedeckte Betrag der Kapitalerhöhung gemäß Artikel 13a, Par.1 der C.L 2190/20 nicht erreicht wird, wird die Kapitalerhöhung bis zu dem gedeckten Betrag erhöht. • Die aktuelle Kapitalerhöhung wird selbst dann durchgeführt, wenn der Ausgabepreis höher liegt als der Aktienkurs zum Stichtag des Vorkaufsrechts. • Für den Fall, dass die Kapitalerhöhung nicht vollständig gedeckt wird, kann das Board of Directors die unbezahlten, neuen Aktien gemäß seines Urteils an neue Halter von Obligationen, Lieferanten oder Kreditoren des Unternehmens für die Umwandlung von Obligationen ihnen gegenüber im selben Wert und Betrag des Betriebskapitals der geplanten Kapitalerhöhung ausgeben oder im selben Maße an Angestellte des Unternehmens oder angeschlossener Unternehmen nach ihrem Ermessen. • Der Anteil der Vorkaufrechte in Bezug auf bestehende Aktionäre wird vom BoD festgelegt und ein Bezugsrecht wird vergeben. Über Lan-net Communications Lan-net Communications SA ist ein führender Telekombetreiber in Griechenland, der seinen Kunden seine Dienste, eine umfassende Palette von Produkten und Dienstleistungen wie unter anderem hochqualitative Festnetztelephonie, Internetzugang sowie Breitbanddienstleistungen überKabel und drahtlose Verbindungen, die auf xDSL- oder auch WiMax-Technologien beruhen, über ein landesweites Netzwerk zu kostengünstigen Preisen zur Verfügung stellt. Das Unternehmen ist an der Börse Athen im Telekommunikationssektor gelistet. Um weitere Informationen zu erhalten, sollten Investoren die Homepage des Unternehmens aufsuchen (www.lannet.gr) und/oder unsere Investor Relations-Abteilung kontaktieren: Herr Konstantinos Bratsikas, Tel.: +30 211 000 8712, Email: bratsikas.kostas@lannet.gr 28.05.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ---------------------------------------------------------------------------
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