LEHNER INVESTMENTS AG
LEHNER INVESTMENTS AG: Außerordentliche Hauptversammlung
EQS-News: LEHNER INVESTMENTS AG
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung/Stellungnahme
LEHNER INVESTMENTS AG München – ISIN DE000A2DA406 – – WKN A2DA40 –
„Die ‚Hauptversammlung‘, die für den 21. Juli 2023 einberufen wurde, ist nicht durch die Gesellschaft selbst einberufen worden. Die ordentliche Hauptversammlung 2023 der Gesellschaft findet voraussichtlich am 18. August 2023 in München statt. Die ‚Hauptversammlung‘, für die diese Mitteilung versandt wird, ist aufgrund gerichtlicher Ermächtigung vom 30. Mai 2023 durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 30. Mai 2023 (Az.HRB 228209 Fall 39) durch die Aktionärin Kugelbake Beteligungs UG einberufen worden. Die Gesellschaft hält die Ermächtigung für falsch und geht gegen diese mit der Beschwerde vor. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die ‚Hauptversammlung‘, die auf den 21. Juli 2023 einbrufen wurde, keine rechtmäßigen Beschlüsse fassen kann, weil die Kugelbake Beteiligungs UG die zwingenden Anforderungen des Aktienrechts an eine Einladung zur Hauptversammlung bei ihrer Veröffentlichung nicht eingehalten hat. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Ermächtigung auf ihre Beschwerde hin aufgehoben wird. Solange der Beschluss des AG München nicht aufgehoben ist, bitten wir die Aktionäre aber, wie bei einer ordentlichen Hauptversammlung vorzugehen. Die Gesellschaft weist ihre Aktionäre aber ausdrücklich darauf hin, dass alle Korrespondenz nur mit der Gesellschaft geführt werden kann. Vor allem Anmeldungen zur Hauptversammlung und Anträge aller Art von Aktionären sind bei der Gesellschaft selbst einzureichen.“ Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG gemäß § 122 Abs. 3 AktG kraft gerichtlicher Ermächtigung Die Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) hat mit Schreiben vom 4. April 2023 ein Einberufungsverlangen gemäß § 122 Abs. 1 AktG an die LEHNER INVESTMENTS AG gestellt. Dieser Aufforderung kam der Vorstand der LEHNER INVESTMENTS AG nicht nach. Mit Beschluss vom 30. Mai 2023 hat das Amtsgericht München – Registergericht die Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) ermächtigt, eine Hauptversammlung einzuberufen. Zur Umsetzung dieser gerichtlichen Ermächtigung laden wir die Aktionäre der LEHNER INVESTMENTS AG zu der am 21. Juli 2023 um 09:00 Uhr in den Räumlichkeiten vom FM Notare, Taunusanlage 17, 60325 Frankfurt am Main stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG ein. Der Einlass zu der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG beginnt um 08:30 Uhr. Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats zu der Lage und der Zukunft der LEHNER INVESTMENTS AG und ihrer Beteiligungen nach den jüngsten, folgenschweren Änderungen, insbesondere zu denen die Aktionäre bisher keine Kenntnis haben. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG, welche am 22. Dezember 2022 stattfand, haben Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft wesentliche Umstrukturierungsmaßnahmen verschwiegen. Nur wenige Tage später wurden sämtliche Mitarbeiter der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH auf Anweisung des Vorstands der Gesellschaft zum Jahreswechsel gekündigt und dadurch – faktisch – der operative Geschäftsbetrieb der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH eingestellt bzw. geändert. In der Pressemitteilung vom 2. Januar 2023 wurde der Markt aber lediglich über die Kündigung der beiden Geschäftsführer der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH informiert. Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich die für den (zumindest bis Ende Dezember 2022 bestehenden) operativen Geschäftsbetrieb erforderliche BaFin-Lizenz der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH zurückgegeben oder entzogen (genaue Informationen hierzu sind nicht bekannt), was folglich zu einer Änderung des Geschäftszwecks dieser Gesellschaft führte. Dadurch, sowie durch den Verlust des Know-Hows und die Aufgabe von Geschäfts- und Partnerbeziehungen kommt es damit zu einer völlig anderen Prognose der zukünftigen Ertragsströme sowie der Werthaltigkeit der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH bzw. der Gruppe im Allgemeinen. Durch die Zurücklegung oder den Entzug der BaFin-Lizenz, bedingt durch die überraschende Kündigung der gesamten Belegschaft durch den Vorstand, ist die Gesellschaft folglich auch an keinem Finanzdienstleistungsunternehmen mehr beteiligt; folglich muss man das seit 2020 avisierte Ziel einer strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft als Finanzdienstleistungsholding mit beträchtlichen hohen Investitionen in 2020 und 2021 wohl für gescheitert erklären. Obwohl sämtliche dieser Maßnahmen auch schon vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, welche am 22. Dezember 2022 stattfand, geplant oder zumindest in Vorbereitung gewesen sein mussten, hat die Gesellschaft die Aktionäre im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung darüber bewusst nicht informiert. Diese Vorgehensweise des Vorstands der Gesellschaft hat die Vertrauensbasis zerstört. Weiterhin wurde die Webseite bis auf die Pflichtveröffentlichungen zur Aktie eingestellt. Es wird eine umfassende Berichterstattung über die vorgenommenen Maßnahmen bzw. Tätigkeiten, insbesondere die plötzliche Einstellung des operativen Geschäftsbetriebes sowie die Kündigung des gesamten Teams der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH, die Zurücklegung bzw. der Entzug der betreffenden BaFin-Lizenz und die Neuausrichtung der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH und der zukünftigen Ausrichtung der Gruppe verlangt. Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über den Vertrauensentzug des Vorstands Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Hauptversammlung entzieht dem einzigen Mitglied des Vorstands der LEHNER INVESTMENTS AG, Herrn Siddharath Lugani, aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 1 dargelegten Gründe das Vertrauen. Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung zur Durchführung von Beteiligungswertprüfungen / Impairment-Tests Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Vorstand führt eine sofortige Beteiligungswertprüfung (Impairment Test) bezüglich der Beteiligungen der Gruppe und insbesondere der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 1 dargelegten Gründe durch, um deren aktuelle Werthaltigkeit festzustellen, und veröffentlicht die Ergebnisse im Nachgang. Weitere Informationen zur Einberufung und Hauptversammlung Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG ist das Grundkapital der LEHNER INVESTMENTS AG eingeteilt in 71.942.513 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Es bestehen also 71.942.513 Stimmrechte. Nach unserem Wissen hält die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt eigene Aktien in Höhe von ca. 2,1 Mio. Stückaktien. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 13 Abs. 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), mithin auf den 30. Juni 2023, 0:00 Uhr („Nachweisstichtag“), zu beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis der Berechtigung müssen spätestens am 14. Juli 2023, 24:00 Uhr unter der folgenden Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen: Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) c/o Lechner Feldbergstr. 49 60323 Frankfurt am Main E-Mail: info@kugelba.ke Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter obiger Adresse oder E-Mail-Adresse werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG per Post übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre – ohne das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG einschränken zu wollen –, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Wir weisen darauf hin, dass die vorherige Übersendung bzw. der Besitz der Eintrittskarten keine Teilnahmebedingung darstellen, sondern lediglich ein organisatorisches Hilfsmittel. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat. Die Gesellschaft bzw. die Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur LEHNER INVESTMENTS AG gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von Aktionärsrechten sowie für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb oder Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien der LEHNER INVESTMENTS AG besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) Für die Ausübung des Stimmrechts können die stimmberechtigten Aktionäre zudem die von der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann das Vollmachts- und Weisungsformular auch auf der Internetseite der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) www.kugelba.ke unter der Rubrik Beteiligungen heruntergeladen werden. Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die folgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 20. Juli 2023, 24.00 Uhr (Datum des Eingangs) zugehen: Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) c/o Lechner Feldbergstr. 49 60323 Frankfurt am Main E-Mail: info@kugelba.ke Für einen Widerruf der Vollmachterteilung an den Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend. Erhält der Stimmrechtsvertreter auf mehreren Übermittlungswegen (Post oder E-Mail) Vollmachten und Weisungen, wird unabhängig vom Übermittlungsweg die zuletzt eingegangene formgültige Vollmacht und Weisung als verbindlich erachtet. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen bei der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt, wobei die jeweils früher genannte Alternative maßgeblich ist: 1. per E-Mail und 2. per Post. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter teilnehmen und Rechte aus den betreffenden Aktien ausüben, so ist dies bei eigenem Erscheinen in der Hauptversammlung unter vorherigem oder gleichzeitigem Widerruf der Vollmacht möglich. Im Falle einer persönlichen Anmeldung durch den Aktionär oder seinen Vertreter an der Einlasskontrolle wird der Stimmrechtsvertreter von einer ihm erteilten Vollmacht auch ohne formgerechten Widerruf seiner Vollmacht dann keinen Gebrauch mehr machen. Soweit von der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) benannten Stimmrechtsvertreter sind der Eintrittskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, beigelegt. Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Darüber hinaus können Aktionäre ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft bzw. der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich mindestens der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden ein Vollmachtsformular auf der Eintrittskarte, die ihnen nach fristgerechter Anmeldung und ordnungsgemäßem besonderen Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zugeschickt wird. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.lehnerinvestments.com/aktie/ bzw hilfsweise auf der Internetseite der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) www.kugelba.ke unter der Rubrik Beteiligungen heruntergeladen werden. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch die vorherige Übermittlung des Nachweises an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse, wobei insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt): LEHNER INVESTMENTS AG hilfsweise unter Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) c/o Lechner Die vorgenannte Adresse oder E-Mail-Adresse kann auch genutzt werden, wenn die Vollmachtserklärung gegenüber der Gesellschaft bzw. der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) abgegeben werden soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über die vorgenannte Adresse oder E-Mail- Adresse unmittelbar gegenüber demjenigen, dem die Vollmachterklärung abgegeben wurde, erklärt werden. Der Widerruf der Bevollmächtigung kann auch durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung erfolgen. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung auf einem der vorgenannten Übermittlungswege, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 20. Juli 2023, 24.00 Uhr übermittelt werden. Die Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und sonstigen Intermediären oder gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen, Instituten oder Unternehmen, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts bei der oben genannten Adresse zu melden. Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Tagesordnungsergänzungsvorschläge von Aktionären Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre der LEHNER INVESTMENTS AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand der LEHNER INVESTMENTS AG zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am 20. Juni 2023, 24:00 Uhr schriftlich zugegangen sein. Ein später zugegangenes Ergänzungsverlangen wird nicht berücksichtigt. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien der LEHNER INVESTMENTS AG sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten. Nach § 70 AktG bestehen hierbei bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hingewiesen wird. Etwaige Ergänzungsverlangen sind an die folgende Adresse zu übermitteln: LEHNER INVESTMENTS AG Sollte die Zustellung von Ergänzungsverlangen an die LEHNER INVESTMENTS AG nicht möglich sein, sind diese hilfsweise an folgende Adresse zu übermitteln: Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) c/o Lechner Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der LEHNER INVESTMENTS AG einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der LEHNER INVESTMENTS AG zugänglich zu machen, wenn er bei der LEHNER INVESTMENTS AG unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 6. Juli 2023, 24:00 Uhr eingeht. Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der LEHNER INVESTMENTS AG einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln, sofern die Tagesordnung einen solchen Tagesordnungspunkt enthält. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er bei der LEHNER INVESTMENTS AG unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 6. Juli 2023, 24:00 Uhr eingeht. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären der LEHNER INVESTMENTS AG sind zu richten an: LEHNER INVESTMENTS AG Sollte die Zustellung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen an die LEHNER INVESTMENTS AG nicht möglich sein, sind diese hilfsweise an folgende Adresse zu übermitteln: Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) c/o Lechner Anderweitig adressierte Gegenanträge (nebst Begründung) werden nicht berücksichtigt. Die LEHNER INVESTMENTS AG wird rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung der LEHNER INVESTMENTS AG im Internet unter www.lehnerinvestments.com (Menüpunkt Aktie) zugänglich machen. § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt. Hilfsweise werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge auf der Internetseite der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) unter www.kugelba.ke unter der Rubrik Beteiligungen bekannt gemacht. Von einer Zugänglichmachung eines Wahlvorschlags oder eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die LEHNER INVESTMENTS AG absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach § 127 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält. Auskunftsrechte des Aktionärs Gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG vom Vorstand der LEHNER INVESTMENTS AG Auskunft über Angelegenheiten der LEHNER INVESTMENTS AG zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. Der Vorstand der LEHNER INVESTMENTS AG darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der LEHNER INVESTMENTS AG oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder die Auskunft auf der Internetseite der LEHNER INVESTMENTS AG, in der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG und über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist. Hinweis auf der Internetseite der LEHNER INVESTMENTS AG und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG finden Sie auf der Internetseite der LEHNER INVESTMENTS AG unter www.lehnerinvestments.com (Menüpunkt Aktie). Hilfsweise werden die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG auf der Internetseite der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) unter www.kugelba.ke unter der Rubrik Beteiligungen bekannt gemacht. Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter Zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung werden personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter verarbeitet. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, die E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. Für die Datenverarbeitung ist die LEHNER INVESTMENTS AG beziehungsweise die Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) die verantwortliche Stelle, je nachdem an wen sich die Aktionäre oder Stimmrechtsvertreter wenden. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und den Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder ein berechtigtes Interesse an der Speicherung besteht. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, z.B. über das Teilnehmerverzeichnis (vgl. § 129 Abs. 4 AktG) oder im Fall von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nach §§ 126, 127 AktG wie in der Einladung beschrieben. Dienstleister, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung. Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der LEHNER INVESTMENTS AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: LEHNER INVESTMENTS AG bzw. Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) c/o Lechner Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu. Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der LEHNER INVESTMENTS AG erreichen Sie unter: LEHNER INVESTMENTS AG Hilfsweise können Sie sich auch an den einladenden Minderheitsaktionär richten: Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) c/o Lechner
Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) kraft gerichtlicher Ermächtigung Der Geschäftsführer
06.07.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | LEHNER INVESTMENTS AG |
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E-Mail: | ir@lehnerinvestments.com |
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WKN: | A2DA40 |
Börsen: | Freiverkehr in Frankfurt (Basic Board) |
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