Leipold Rechtsanwaltskanzlei
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :HypoVereinsbank – Swapverträge geraten in das Visier der Staatsanwaltschaft
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e): Rechtssache 03.12.2012 / 07:45 --------------------------------------------------------------------- Erste Berater der HypoVereinsbank erscheinen als Zeugen nur noch mit Strafverteidiger in Zivilverfahren und ziehen sich auf ihr Ausageverweigerungsrecht zurück. Die HypoVereinsbank hat gerade eine Razzia wegen Steuerhinterziehung hinter sich, da machen sich neue dunkle Wolken am Himmel breit. In der vergangenen Woche kamen erste Berater der HypoVereinsbank mit Strafverteidigern zu den Gerichtsverfahren, in denen sie als Zeugen für die Bank hätten aussagen sollen. In mehreren Verfahren vor dem OLG München bzw. Landgericht München sind Strafanzeigen bzw. Ermittlungsverfahren gegen Berater der HypoVereinsbank anhängig. Gegenstand der Strafverfahren sind dabei uneidliche Falschaussage und andere Straftatbestände des StGB und anderer Spezialvorschriften im Zusammenhang mit Zeugenaussagen zu den immer mehr kritisieren Swapverträgen, welche durch die Bank verkauft worden sind. Bei der Zeugeneinvernahme neuer Zeugen wurde festgestellt, dass Bankberater explizit die Risikoszenarien der Swapverträge aus entsprechenden Präsentationen nicht mit den Kunden besprochen haben. Statdessen wurden verharmlosende Szenarien durch die Berater vorgestellt. Nach dem bei den meisten Bankkunden keine Vorkenntnisse bei Derivatgeschäften bestanden, wird dadurch ein weiterer Straftatbestand verwirklicht. Im Ergbnis hat dies zur Folge, dass die einzelnen Kundenberater nunmehr zum einen persönlich in die Haftung geraten können, zum anderen aber die Bank auch nach Deliktsrecht für Schäden haften könnte. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold meint dazu: 'Alles deute darauf hin, dass die HypoVereinsbank, aber auch andere Banken in einer Art 'Strukturvertrieb' hochspekulative Wettgeschäfte unter dem Namen Zinsoptimierung oder Aktives Zinsmanagement an unerfahrene Kunden verkauft haben. Fachlich ist das eine Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften unter Ausnutzung der Unerfahrenheit der Kunden. Wir gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft in den anhängigen Verfahren dies bestätigen wird, so dass wir Kundenberater und Bank in Haftung nehmen können.' Betroffene Kunden, sollten einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, um ihren Fall genau prüfen zu lassen. Insbesondere sollte auch das Thema Verjährung berücksichtigt werden. Denn selbst wenn die dreijährige Frist des WpHG nicht eingreifen sollte, muss die dreijährige Verjährungsfrist nach Kenntnis beachtet werden. Somit können ein Teil der Ansprüche am 31. Dezember 2012 verjähren. Ende der Finanznachricht --------------------------------------------------------------------- 03.12.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 195506 03.12.2012
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