MT-Energie GmbH
MT-Energie erzielt Einigung mit Anleihegläubigern
MT-Energie GmbH / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges 29.04.2014 13:25 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Am heutigen Tag hat sich die MT-Energie GmbH mit ihren Anleihegläubigern auf wesentliche Eckpunkte für die nachhaltige Sicherstellung der Finanzierung der Unternehmensgruppe geeinigt. Die Gläubigerversammlung wählte die One Square Advisory Services GmbH, München, zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger. Der gemeinsame Vertreter wurde mit über 85% der vertretenen Anleihegläubiger ermächtigt, auf das in den Anleihebedingungen vorhandene Sonderkündigungsrecht bei Verletzung der Mindesteigenkapitalquote sowie einem Kontrollwechsel zu verzichten. Im Nachgang der Gläubigerversammlung vereinbarte die Geschäftsführung mit dem gemeinsamen Vertreter die Bedingungen für den oben genannten Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht bei Verletzung der Mindesteigenkapitalquote. Für einen Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht auf Grund eines Kontrollwechsels besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Mit diesen Maßnahmen wird die Finanzierung der MT-Energie GmbH weiter stabilisiert und nachhaltig sichergestellt. 29.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------
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