Emittent / Herausgeber: Nyala
/ Schlagwort(e): Kryptowährung / Blockchain
15.06.2022 / 09:10
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
„Jede Bank wird ihren Kunden zukünftig ein Angebot zu Verwahrung und Handel von Kryptowerten machen müssen.“
Kommentar von Dr. Johannes Schmitt, Co-CEO von NYALA
Fintechs haben bereits sehr früh die Verwahrung von Kryptowährungen als Geschäftsmodel entdeckt. Die etablierten Bankhäuser hingegen bleiben beim Thema Digital Assets zögerlich. Obwohl die Finanzinstitute schon in der ersten Welle der Digitalisierung der Finanzmärkte keine Vorreiter waren, scheinen sie auch dieses Mal die Zeichen der Zeit nur sehr langsam zu erkennen. Oft wird die unklare Regulatorik als Hinderungsgrund genannt, was wenig überzeugt. Denn auch wenn es keine einheitliche Regelung in ganz Europa gibt, so ist der Status von Kryptowerten als Finanzinstrumente in Deutschland bereits seit 2013 klar geregelt.
Digital Assets sind gekommen, um zu bleiben
Mit der Ankündigung der Commerzbank in die Verwahrung von Kryptowerten einzusteigen, ist zumindest ein erster global agierender deutscher Player auf den Zug aufgesprungen. Wenn auch mit deutlicher Verspätung. Das liegt daran, dass die großen Geldhäuser die Relevanz des Themas bisher nicht in Gänze verstanden haben. Digital Assets sind gekommen, um zu bleiben. Die Verwahrung von Blockchain-basierten digitalen Assets ist nicht einfach irgendein neuer Trend, sondern wird die bisherige Form der Wertpapieraufbewahrung komplett ablösen. So ist die Kryptoverwahrung nicht nur Voraussetzung für den Handel mit Kryptowährungen, sondern wird zunehmends auch für die Verwahrung klassischer Wertpapiere relevant. Jede Bank wird ihren Kunden zukünftig ein Angebot zu Verwahrung und Handel machen müssen, sofern sie wettbewerbsfähig bleiben wollen. Wir gehen davon aus, dass bis Ende das Jahres noch ein bis zwei weiter große Banken folgen werden. Bankhäuser, die Ende 2024 noch keine Kryptoverwahrlizenz haben, werden vom Markt verschwinden.
Verwahrung wird Standardservice
Bisher allerdings unterschätzen die Banken den zusätzlichen technologischen Aufwand, der für die Verwahrung von Kryptowerten im Vergleich zur Verwahrung von klassischen Wertpapieren anfällt. Auch wenn wir erwarten, dass die Verwahrung langfristig ein Standardservice wird, so gibt es zumindest momentan noch eine Knappheit an Expertise im Markt. Das betrifft vor allem die Kapazitäten für langfristige IT-Projekte und die Erfahrung mit der Aufsichtsbehörde Bafin.
Die Zeit für Proof of Concepts ist vorbei
Unsere Empfehlung lautet, so schnell wie möglich eine Entscheidung zu treffen, die dazu führt, dass die Technologie in spätestens zwei Jahren unterstützt werden kann. Die Zeiten von Proof of Concepts, die dann wieder in der Schublade landen, sind vorbei. Es braucht richtungsweisende Entscheidungen und Mut. Deutschland ist kürzlich von Coincub zum kryptofreundlichsten Land gewählt worden – eine Entscheidung, die ehrlicherweise überrascht. Wir sollten daran arbeiten, dass aus diesem schmeichelhaften Zwischenergebnis ein dauerhafter und verdienter Titel wird.
Dr. Johannes Schmitt, Co-CEO von NYALA
Über NYALA – www.nyala.de
NYALA bietet institutionellen Anlegern und Finanzdienstleistern Produktlösungen und API-Services für digitale Assets in den Kerngeschäftsfeldern Custody (Verwahrung von digitalen Assets), Tokenisierung (Emission digitaler Wertpapiere) und Trading (Settlement, Reporting, Zugang zu Handelsplätzen). Renommierte Bankpartner wie Hauck Aufhäuser Lampe und Emissionsplattformen wie Invesdor nutzen bereits die Digital Asset Software Suite von NYALA.
Mit NYALA Asset Management steht Banken, Investoren und Unternehmen eine professionelle Asset Management Einheit zur Verfügung, die einen einfachen Zugang zur Anlageklasse digitaler Vermögenswerte schafft.
Kontakt
Hanna Dudenhausen/ Head of PR/ NYALA/ Joachimsthaler Str. 30 / 10719 Berlin / Telefon +49 (0)30 3642 857-0 / h.dudenhausen@nyala.de /
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.