OFFICEFIRST Immobilien AG
OFFICEFIRST Immobilien bietet Aktien zu 21 bis 23 Euro je Aktie an
DGAP-News: OFFICEFIRST Immobilien AG / Schlagwort(e): Börsengang 2016-09-30 / 19:31 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINEM ANDEREN LAND BESTIMMT, IN DEM DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. VGL. DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG. OFFICEFIRST Immobilien bietet Aktien zu 21 bis 23 Euro je Aktie an - Gesamtes Angebotsvolumen (inkl. Greenshoe) kann bis zu 888 Millionen Euro betragen - Platzierung von bis zu 50 Prozent der ausstehenden Aktien geplant - OFFICEFIRST Immobilien erwartet Bruttoerlös von 450 Millionen Euro durch die Ausgabe von bis zu 21.428.571 neuen Aktien - Platzierung von weiteren 14.000.000 Aktien aus dem Bestand der IVG Immobilien AG; Mehrzuteilungsoption von bis zu 5.314.285 Bestandsaktien (entspricht 15 Prozent des Basisangebots) - Angebotszeitraum beginnt am 3. Oktober 2016 und endet voraussichtlich am 13. Oktober 2016; erster Handelstag an der Frankfurter Börse für den 14. Oktober 2016 geplant Frankfurt, 30. September 2016 - Die OFFICEFIRST Immobilien AG ("OFFICEFIRST Immobilien" oder das "Unternehmen") hat gemeinsam mit ihrer Alleinaktionärin IVG Immobilien AG ("IVG") und den Konsortialbanken die Rahmenbedingungen für ihren geplanten Börsengang festgelegt. Der Wertpapierprospekt wurde durch die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt. Die Preisspanne der angebotenen Aktien liegt zwischen 21 und 23 Euro je Aktie. Der Angebotszeitraum beginnt am 3. Oktober 2016 und endet voraussichtlich am 13. Oktober 2016 mit der Festlegung des Angebotspreises. In diesem Zeitraum können interessierte Anleger die Aktien von OFFICEFIRST Immobilien zeichnen. "Wir nähern uns konsequent unserem nächsten Ziel und werden eine der größten deutschen Büroimmobiliengesellschaften auf das Börsenparkett bringen", sagt Michiel Jaski, CEO der OFFICEFIRST Immobilien. "Wir verfügen über eine starke Real Estate Management-Plattform mit einem attraktiven Portfolio, das auf die sechs wichtigsten deutschen Metropolregionen fokussiert ist. Gemeinsam mit unserer erfolgreichen Strategie und unserem starken Team sind wir optimal aufgestellt für den Kapitalmarkt. Die Gespräche mit potentiellen Investoren in den vergangenen Wochen haben gezeigt, dass das Interesse an OFFICEFIRST Immobilien sehr groß ist." Das Angebotsvolumen inkl. der Kapitalerhöhung und unter Berücksichtigung der vollständigen Ausübung des Greenshoe kann bis zu 888 Millionen Euro betragen und das Angebot kann bis zu 50 Prozent der ausstehenden Aktien nach dem Börsengang beinhalten. Bei erfolgreichem Angebot fließt der OFFICEFIRST Immobilien ein Bruttoemissionserlös von 450 Millionen Euro durch die Ausgabe von bis zu 21.428.571 neuen Aktien zu. Die genaue Anzahl richtet sich nach dem endgültigen Ausgabepreis. Neben den neuen Aktien platziert die IVG auch 14.000.000 bestehende Aktien. Um mögliche Mehrzuteilungen abzudecken, können bis zu 5.314.285 zusätzliche Bestandsaktien aus dem Bestand der IVG angeboten werden. Das Angebot besteht damit aus insgesamt bis zu 40.742.856 Aktien. Das Unternehmen sowie die IVG unterliegen einer Lock-Up-Vereinbarung von 180 Tagen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, unter anderem im Fall der IVG im Zusammenhang mit bestimmten Verpfändungen von Aktien. Die Entscheidung über die genaue Anzahl der platzierten Aktien sowie den festzusetzenden Angebotspreis wird voraussichtlich am 13. Oktober 2016 getroffen. Die Handelsaufnahme im geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2ASHC und der International Securities Identification Number (ISIN) DE000A2ASHC7 ist für den 14. Oktober 2016 geplant. Der Wertpapierprospekt, der von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt wurde, kann auf der Website der OFFICEFIRST Immobilien unter http://www.officefirst.com/boersengang/ eingesehen und heruntergeladen werden. Für den Börsengang agieren Deutsche Bank und Goldman Sachs International als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. Kempen & Co, Berenberg und BofA Merrill Lynch wurden als weitere Joint Bookrunners beauftragt. Über OFFICEFIRST Immobilien Die OFFICEFIRST Immobilien ist auf die Bewirtschaftung, die Entwicklung sowie den Erwerb und Verkauf von Büroimmobilien in Deutschland ausgerichtet. Das Unternehmen fokussiert sich auf die für Büroimmobilien bedeutenden sechs Metropolregionen Frankfurt, München, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf und Berlin. Mit einem Portfolio im Wert von 3,3 Milliarden Euro (Bilanzstichtag 30. Juni 2016) ist OFFICEFIRST Immobilien einer der größten Bestandshalter von Büroimmobilien in Deutschland. Ziel des Unternehmens ist es, durch große Wertschöpfungstiefe der eigenen Ressourcen den Wert der einzelnen Objekte sowie durch aktives Portfoliomanagement den Wert des eigenen Immobilienbestands nachhaltig zu steigern. Ansprechpartner Libor Vincent Head of Communications & Investor Relations T: +49 69 60 60 50 13 62 F: +49 69 60 60 50 23 62 M: +49 162 44 94 90 6 E: libor.vincent@officefirst.com Nina Wittkopf Head of Investor Relations T: +49 69 60 60 50 14 20 F: +49 69 60 60 50 24 20 M: +49 151 15 00 28 47 E: nina.wittkopf@officefirst.com Wichtiger Hinweis Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der OFFICEFIRST Immobilien AG (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Die hierin erwähnten Wertpapiere werden in die USA nur gemäß Rule 144A unter dem Securities Act ausschließlich an "Qualified Institutional Buyers" wie in Rule 144A definiert verkauft. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf der Basis des veröffentlichten Wertpapierprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt ist bei der OFFICEFIRST Immobilien AG, Mozartstr. 4-10, 53115 Bonn, Deutschland, oder auf der OFFICEFIRST Immobilien AG Webseite kostenfrei erhältlich. In dem Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Die Konsortialbanken handeln im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und die veräußernde Aktionärin. Sie werden im Zusammenhang mit dem Angebot keine andere Person als ihren jeweiligen Klienten erachten und sind keiner anderen Person als der Gesellschaft und der veräußernden Aktionärin gegenüber verantwortlich, den Schutz zu bieten, den sie als Klienten erhalten. Sie beraten überdies keine anderen Personen außer der Gesellschaft und der veräußernde Aktionärin im Zusammenhang mit dem Angebot, dem Inhalt dieser Mitteilung oder anderen in diesem Dokument angeführten Angelegenheiten. Im Zusammenhang mit dem Angebot können die Konsortialbanken und die jeweils mit ihnen verbundenen Unternehmen als Anleger auf eigene Rechnung Wertpapiere der Gesellschaft zeichnen oder kaufen und anderweitig auf eigene Rechnung handeln. Deshalb schließen Bezugnahmen im Prospekt auf die auszugegebenen Wertpapiere auch die Ausgabe oder das Angebot der Wertpapiere an die Konsortialbanken und die jeweils mit ihnen verbundenen Unternehmen ein, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln. Zudem können bestimmte Konsortialbanken oder die mit ihnen jeweils verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Anlegern abschließen, in Verbindung mit denen diese Konsortialbanken (oder die mit ihnen verbundenen Unternehmen) Aktien der Gesellschaft jeweils kaufen, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Transaktionen offenzulegen, sofern sie hierzu nicht rechtlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet sind. Die Konsortialbanken oder ihre jeweiligen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Beauftragten übernehmen keine Verantwortung oder Haftung oder Garantie für und treffen keine ausdrückliche oder implizite Aussage zur Wahrheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in dieser Mitteilung (oder zum Fehlen von Angaben in dieser Mitteilung) oder, mit wenigen Ausnahmen, anderer Angaben zu der Gesellschaft und der veräußernden Aktionärin, ihren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, sei es in schriftlicher, mündlicher oder visueller oder elektronischer Form, unabhängig von der Art der Übertragung oder Zurverfügungstellung, oder für Verluste, die sich in irgendeiner Weise aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit ergeben. --------------------------------------------------------------------------- 2016-09-30 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 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