DGAP-News: RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH / Schlagwort(e): Anleihe
25.04.2017 / 11:31
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RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH kandidiert für Amt des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der Rickmers Holding AG
(WKN: A1TNA3/ISIN: DE000A1TNA39)
25. April 2017
– Kandidatur für das Amt des gemeinsamen Vertreters
– Abstimmung ohne Versammlung vom 8. Mai bis 10. Mai 2017
– Informations-Telefonkonferenz am 4. Mai 2017
Der Vorstand der Rickmers Holding AG hat die RASCHKE VON KNOBELSDORFF
HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (“RKH Dienstleistung GmbH”), eine Tochtergesellschaft der Corporate Boutique Raschke von Knobelsdorff Heiser Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, gebeten, im Rahmen der geplanten Restrukturierung der 8,875 % Anleihe 2013/2018 (WKN: A1TNA3/ISIN: DE000A1TNA39) der Rickmers Holding AG für das Amt des gemeinsamen Vertreters zu kandidieren und die Interessen der Anleihegläubiger zu vertreten.
Die RKH Dienstleistung GmbH wird im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung, Abstimmungszeitraum beginnend am Montag, den 8. Mai 2017 um 0:00 Uhr (MESZ) und endend am Mittwoch, den 10. Mai 2017 um 24:00 Uhr (MESZ), für das Amt des gemeinsamen Vertreters kandidieren. Die Rickmers Holding AG hat am 21. April 2017 eine entsprechende Einladung veröffentlicht.
Nach Angabe der Rickmers Holding AG ist der Grund für die Restrukturierung der Anleihe die anhaltende Krise des Schifffahrtsmarktes. Die Entwicklungen der Marktbedingungen in der Schifffahrt hätten dazu geführt, dass sich die Umsätze der Rickmers Gruppe in allen Geschäftsbereichen rückläufig entwickelt haben, wobei sich der Umsatzrückgang im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zu den Vorjahren noch beschleunigt habe.
Um den schwierigen Marktbedingungen entgegenzuwirken, hat der Vorstand der Rickmers Holding AG sowohl ein operatives Maßnahmenpaket als auch eine finanzielle Restrukturierung gestartet. Damit soll die Liquiditäts- und Ergebnissituation der Rickmers Gruppe gestärkt sowie die Fremdkapitalseite neu geordnet werden. Die geplante finanzielle Restrukturierung umfasst die Leistung von Beiträgen sowohl durch den Gesellschafter der Rickmers Holding AG, Herrn Bertram R. C. Rickmers, als auch durch die Finanzgläubiger der Rickmers Gruppe, d. h. die Banken, Werften und Anleihegläubiger.
Für die Anleihegläubiger sieht das Restrukturierungskonzept für den Fall der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters und der Zustimmung zu diesem Konzept durch die Gläubigerversammlung zunächst die Zahlung der Zinsen am 11. Juni 2017 für die Zinsperiode bis zum 10. Juni 2017 (8,875 %) vor. Sämtliche weiteren Anleiheverbindlichkeiten sollen neben weiteren anteiligen Verbindlichkeiten der Rickmers Holding AG gegenüber der HSH Nordbank AG und ggf. einer weiteren Gläubigerin im Rahmen einer Schuldübernahme von einem noch zu gründenden Transaktionsvehikel, z. B. in der Rechtsform einer luxemburgischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.à r.l.) oder Aktiengesellschaft (S.A.) (“LuxCo”), übernommen werden. Die Rickmers Holding AG würde hiermit durch die LuxCo als Emittentin der Anleihe und Schuldnerin der weiteren von ihr übernommenen Verbindlichkeiten ersetzt werden.
Ferner ist geplant, dass die LuxCo im Rahmen einer Erhöhung des Grundkapitals der Rickmers Holding AG neue Aktien an der Rickmers Holding AG im Umfang von voraussichtlich 75,1 % des gesamten Grundkapitals der Rickmers Holding AG übernimmt und die Anleihegläubiger aus den Erlösen eines geplanten Verkaufs dieser Aktien bedient werden. Die Verkaufserlöse sollen nach Abzug von Kosten, Gebühren und Steuern der LuxCo an die Anleihegläubiger und die weiteren Gläubiger der LuxCo voraussichtlich wie folgt ausgeschüttet werden:
– Anleihegläubiger: mindestens 57,6 %
– HSH Nordbank AG: mindestens 36,1 %
– etwaige weitere Gläubigerin: maximal 6,3 %
Die vorstehenden Verteilungsquoten könnten sich aber ggf. noch verschieben, da die zugrundeliegenden Plandaten und Berechnungen der an der Wertaufholung teilnehmenden Sanierungsbeiträge noch final abgestimmt und verifiziert werden müssen.
Die neuen Aktien der LuxCo an der Rickmers Holding AG sollen an einen Investor verkauft werden, der dazu bereit ist, zusätzlich zum Kaufpreis für die Aktien vorab der Rickmers Holding AG frisches Kapital in Höhe von USD 54,1 Mio. (oder mit vorheriger Zustimmung der HSH Nordbank AG einen niedrigeren Betrag) zuzuführen, das ausschließlich für Zahlungen an die HSH Nordbank AG verwendet werden soll, unter anderem für die Rückzahlung von gestundeten Tilgungszahlungen und Zinsen sowie die Auffüllung von Reservekonten.
Die LuxCo soll aber nur dann berechtigt sein, die neuen Aktien an der Rickmers Holding AG an einen Investor zu veräußern, wenn die Gegenleistung für die neuen Aktien dem Wert der Aktien (auch unter Berücksichtigung einer möglichen Kontrollprämie) mindestens entspricht, was von einem unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen in einem Wertgutachten zu ermitteln ist. Die Veräußerung der neuen Aktien an der Rickmers Holding AG soll bis zum Ende des ersten Quartals 2020 abgeschlossen sein. Sofern der Verkauf bis dahin nicht stattgefunden und die HSH Nordbank AG, der gemeinsame Vertreter und die ggf. weitere Gläubigerin der LuxCo diese Frist auch nicht einvernehmlich verlängert haben sollten, soll dann ein Zwangsverkauf der Aktien durch Verwertung an diesen begründeter Pfandrechte erfolgen.
Sowohl der gemeinsame Vertreter als auch die HSH Nordbank AG sollen jeweils einzeln berechtigt sein, bestimmte Vetorechte geltend zu machen, beispielweise in Bezug auf (i) die Auswahl eines M&A-Beraters hinsichtlich des Verkaufs der Aktien an der Rickmers Holding AG, (ii) die Auswahl des Sachverständigen für die Bewertung dieser Aktien im Zusammenhang mit deren Verkauf an einen Investor und (iii) deren Veräußerung an einen bestimmten Investor.
Aus heutiger Sicht ist indes nicht zu erwarten, dass die den Anleihegläubigern zustehenden Erlöse aus dem Verkauf der neuen Aktien an der Rickmers Holding AG den Nominalwert der Forderungen der Anleihegläubiger erreichen werden.
Um die Umsetzung des Restrukturierungskonzepts zu ermöglichen, beabsichtigt die Rickmers Holding AG, in einer Abstimmung der Anleihegläubiger ohne Versammlung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters beschließen und diesen ermächtigen zu lassen, das Restrukturierungskonzept nach Maßgabe der in der am 21. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichten Aufforderung zur Stimmabgabe final zu verhandeln, nach eigenem Ermessen über die Umsetzung des Restrukturierungskonzepts zu entscheiden und die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Handlungen und Erklärungen zu vertreten, die zur Umsetzung des Restrukturierungskonzepts erforderlich oder zweckdienlich sind.
Bei dieser Abstimmung ohne Versammlung ist die Beschlussfähigkeit nur dann gegeben, wenn die teilnehmenden Anleihegläubiger wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Für den Fall, dass die Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig sein sollte, beabsichtigt die Rickmers Holding AG, eine sog. zweite Versammlung einzuberufen, die im Hinblick auf den Beschluss über die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters zur Umsetzung der Anleiherestrukturierung bereits beschlussfähig wäre, wenn die anwesenden Anleihegläubiger wertmäßig mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Über die Bestellung des gemeinsamen Vertreters könnte die zweite Versammlung sogar ohne jegliches Quorum Beschluss fassen.
Sollten die Anleihegläubiger der vorgeschlagenen Bestellung und Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters nicht zustimmen oder das erforderliche Quorum für die Beschlussfassung über das Restrukturierungskonzept auch in der zweiten Gläubigerversammlung nicht erreicht werden, steht zu befürchten, dass die Rickmers Holding AG unverzüglich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen wird. Zur Zinszahlung am 11. Juni 2017 dürfte es dann nicht mehr kommen. Ausweislich eines vorliegenden Liquidationswertgutachtens, das derzeit aktualisiert wird, wird die von den Anleihegläubigern dann zu erwartende hypothetische Insolvenzquote nicht einmal den Betrag der für den 11. Juni 2017 im Restrukturierungskonzept vorgesehenen Zinszahlung erreichen.
Die RKH Dienstleistung GmbH wurde von der Rickmers Holding AG in einzelne Verhandlungsrunden mit den anderen Finanzgläubigern als “designierter gemeinsamer Vertreter” eingebunden, um Anregungen auch aus Sicht der Anleihegläubiger in die Verhandlungen einzubringen.
Die RKH Dienstleistung GmbH lädt die Anleihegläubiger der Rickmers Holding AG hiermit zu einer Informations-Telefonkonferenz am 4. Mai 2017 ein, um über die Hintergründe und die geplanten weiteren Schritte zu informieren. Die Telefonkonferenz wird in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.30 Uhr in deutscher Sprache und zwischen 13.00 Uhr und 14.30 Uhr in englischer Sprache abgehalten werden.
Anleihegläubiger, die wünschen an dieser Telefonkonferenz teilzunehmen und über die weiteren Entwicklungen informiert zu werden, werden gebeten, sich bis zum 3. Mai 2017 per E-Mail oder Post an die untenstehende Adresse unter Beifügung eines aktuellen (nicht älter als drei Wochen) Depotauszugs, aus dem sich die Eigenschaft als Anleihegläubiger ergibt, zu wenden und registrieren zu lassen. Die Einwahldaten werden den registrierten Anleihegläubigern bis zum 3. Mai 2017 zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Informationen und begleitende Unterlagen zur Abstimmung ohne Versammlung sind auf der Internetseite der Rickmers Holding AG verfügbar: www.rickmers.com/investors.
Kontakt
RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER Dienstleistungsgesellschaft mbH
Dr. Kristian J. Heiser
Wexstraße 16
20355 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 86643363
(montags, mittwochs und freitags jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
E-Mail: dienstleistung@rkh-law.de
Hintergrund
Die RKH Dienstleistung GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145610, ist ein Dienstleistungsunternehmen, das zum Zweck der Übernahme von Tätigkeiten als gemeinsamer Vertreter von Gläubigern nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes gegründet wurde. Geschäftsführer ist Rechtsanwalt Dr. Kristian J. Heiser, LL.M. Alleinige Gesellschafterin der RKH Dienstleistung GmbH ist die Raschke von Knobelsdorff Heiser Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB (“RKH”) mit Sitz in Hamburg, eine der führenden deutschen Corporate/M&A-Boutiquen, die Anfang 2005 als Spin-off ihrer Gründungspartner aus Freshfields Bruckhaus Deringer hervorgegangen ist. RKH ist fokussiert auf High-End-Beratung deutscher und internationaler Industrie- und Handelsunternehmen, Private Equity-Gesellschaften sowie Banken und anderer Finanzdienstleister insbesondere in den Bereichen M&A/Private Equity, Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.
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