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RENA GmbH: Abstimmungen über die Bestellung gemeinsamer Vertreter für beide RENA-Anleihen scheitern jeweils an Beschlussfähigkeitsquorum
RENA GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz 02.06.2014 17:05 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Abstimmungen über die Bestellung gemeinsamer Vertreter für beide RENA-Anleihen scheitern jeweils an Beschlussfähigkeitsquorum - "RENA-Anleihe 2010/2015": Abstimmende Anleihegläubiger vertreten rund 26 % der ausstehenden Schuldverschreibungen - "RENA-Anleihe 2013/2018": Abstimmende Anleihegläubiger vertreten rund 48 % der ausstehenden Schuldverschreibungen - Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Insolvenzgericht in Kürze für beide RENA-Anleihen jeweils eine Anleihegläubigerversammlung zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters einberufen Gütenbach, 02.06.2014. Die RENA GmbH hat für die RENA-Anleihe 2010/2015 (ISIN: DE000A1E8W96 / WKN: A1E8W9) und für die RENA-Anleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1TNHG1 / WKN A1TNHG) jeweils eine Abstimmung ohne Versammlung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger durchgeführt. Der Abstimmungszeitraum endete am 28.05.2014 um 10:00 Uhr. Die an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmenden Anleihegläubiger der RENA-Anleihe 2010/2015 vertraten rund 26 % der ausstehenden Schuldverschreibungen, die Anleihegläubiger der RENA-Anleihe 2013/2018 vertraten rund 48 % der ausstehenden Schuldverschreibungen. Da das erforderliche Beschlussfähigkeitsquorum in Höhe von 50 % jeweils verfehlt wurde, konnte in den Abstimmungen ohne Versammlung jeweils kein Beschluss gefasst und somit kein gemeinsamer Vertreter bestellt werden. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RENA GmbH wird das Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - daher in Kürze für beide RENA-Anleihen Anleihegläubigerversammlungen gemäß § 19 Abs. 2 des Schuldverschreibungsgesetzes einberufen, die dann jeweils erneut über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger der jeweiligen RENA-Anleihe beschließen sollen. Weitere Informationen zu dem Fortgang des Verfahrens erhalten die Anleihegläubiger beider RENA-Anleihen auf der Internetseite der RENA GmbH (www.rena.com) im Bereich "Investor Relations" in der Rubrik "Aktuelle Anleger Informationen > Frequently Asked Questions (FAQ)". Über die RENA GmbH "THE WET PROCESSING COMPANY" RENA ist ein weltweit führender Anbieter von Produktions-maschinen für die nasschemische Oberflächenbehandlung. Die RENA-Produkte werden in den Anwendungsfeldern Erneuerbare Energien, Medizintechnik und Elektronik eingesetzt, die wichtige Bedürfnisse des Menschen in der heutigen Industriegesellschaft widerspiegeln. Mit RENA-Produkten werden Oberflächen, wie z.B. von Solarzellen, Leiterplatten oder Zahnimplantaten, mit Nasschemie oder Wasser behandelt. RENA stellt sowohl standardisierte Maschinen mit garantierten Prozesse, als auch kundenspezifische Maschinen her. Zum Anwendungsfeld Erneuerbare Energien gehören hauptsächlich Aktivitäten für die Solarzellen- und Solarwaferherstellung. Typische Produkte für das Anwendungsfeld Medizin-technik sind z.B. Oberflächenbehandlungsanlagen für Zahnimplantate oder optische Komponenten. Elektronik steht für Lösungen für die Halbleiter- und Leiterplattenindustrie. RENA Presse Kontakt: RENA GmbH Norbert Bürger / Michaela Schätzle Phone: +49 7723 9313-19 norbert.buerger@rena.com Pressekontakt für den vorläufigen Sachwalter: Sebastian Brunner Communications+consulting Phone: 0175/5604673 sebastian.brunner@brunner-communications.de 02.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------
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