Rudolf Wöhrl AG
Rudolf Wöhrl AG: Versammlung der Anleihegläubiger am 24. April 2017 ist abgesagt
DGAP-News: Rudolf Wöhrl AG / Schlagwort(e): Anleihe Corporate News Rudolf Wöhrl AG: Versammlung der Anleihegläubiger am 24. April 2017 ist abgesagt Nach jetzigem Stand kurz vor Ablauf der Anmeldefrist heute um 24.00 Uhr haben sich für die Anleihegläubigerversammlung am 24. April 2017, bisher lediglich 6,36 % der ausstehenden Unternehmensanleihe 2013/2018 angemeldet. Mit der aktuell zu erwartenden Präsenz wird das für die Abstimmung notwendige Quorum für die Beschlussfähigkeit der Versammlung von 25% deutlich verfehlt. Die Anleihegläubigerversammlung wird daher voraussichtlich erneut nicht beschlussfähig sein. Darüber hinaus ist durch diese sehr niedrige Präsenz ein für alle Anleihegläubiger repräsentatives Stimmungsbild nicht gewährleistet. Die Durchführung einer zweiten Anleihegläubigerversammlung erscheint vor dem Hintergrund der Entscheidung der weit überwiegenden Mehrheit aller Anleihegläubiger, an der Anleihegläubigerversammlung nicht teilzunehmen, unter Abwägung der damit verbundenen Kosten und Aufwendungen nicht gerechtfertigt. Daher hat sich die Rudolf Wöhrl AG entschlossen, die Anleihegläubigerversammlung am Montag, den 24. April in Nürnberg abzusagen. Die Anleihegläubigerversammlung wird daher nicht stattfinden und den Anleihegläubigern wird empfohlen von einer Anreise abzusehen. Im Auftrag der Rudolf Wöhrl AG: Markus Held Kontakt für Medien: Kontakt für Anleihegläubiger: Unternehmen: Rudolf Wöhrl AG
21.04.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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