SAPARDIS S.A.
SAPARDIS S.A.: Weitere freiwillige Bekanntmachung analog § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
SAPARDIS S.A. / Sonstiges Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- SAPARDIS S.A. Paris Weitere freiwillige Bekanntmachung analog § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Die SAPARDIS S.A., Paris, (Bieterin), hat am 14. Mai 2007 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Angebot) an die Aktionäre der PUMA Aktiengesellschaft Rudolf Dassler Sport, Herzogenaurach, (PUMA AG) zum Erwerb aller noch nicht im Eigentum der Bieterin befindlichen Stammaktien der PUMA AG (ISIN DE0006969603) (PUMA-Aktien) veröffentlicht. Die Annahmefrist endet am 20. Juni 2007, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des WpÜG verlängert wird. Bis zum 20. Juni 2007, 11:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (Stichtag) wurde das Angebot für 559.782 PUMA-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 3,49 % der PUMA-Aktien und Stimmrechte sowie einem Anteil von ca. 3,49 % des Grundkapitals der PUMA AG. Die Bieterin hält zum Stichtag 4.333.185 PUMA-Aktien, was einem Anteil von ca. 27,05 % der PUMA-Aktien und Stimmrechte sowie einem Anteil von ca. 27,05 % des Grundkapitals der PUMA AG entspricht. Die vorgenannten Stimmrechte werden nach Informationen der Bieterin auch den Herren François Henri Joseph Pinault und François Jean-Henri Pinault sowie der Financière Pinault S.C.A., der Artémis S.A. und der PPR S.A. gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Darüber hinaus stehen zum Stichtag weder der Bieterin noch, nach Informationen der Bieterin, den mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen PUMA-Aktien zu, noch werden der Bieterin oder, nach Informationen der Bieterin, den mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen Stimmrechte aus PUMA-Aktien zugerechnet. Die Gesamtzahl der PUMA-Aktien, für die das Angebot bis zum Stichtag angenommen worden ist, zuzüglich der Zahl der PUMA-Aktien, welche die Bieterin bereits hält, beläuft sich somit zum Stichtag auf 4.892.967 PUMA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 30,55 % der PUMA-Aktien und Stimmrechte sowie einem Anteil von ca. 30,55 % des Grundkapitals der PUMA AG. Paris, den 20. Juni 2007 SAPARDIS S.A. DGAP 20.06.2007 ---------------------------------------------------------------------------
Aktuelle News
Aktuelle Berichte
Keine Berichte gefunden
Anstehende Events
Keine Events gefunden
Webcasts
Keine Webcasts gefunden