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SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Bundeskabinett beschließtFinanzmarktintegritätssicherungsgesetz (FISG). Anleger kritisieren das Gesetz als ungenügend und zahnlos
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/ Schlagwort(e): Rechtssache/Stellungnahme
Bundeskabinett beschließt Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) – Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) beschlossen. Dieses Gesetz soll die Lehren aus dem Fall WIRECARD und dem Versagen der dortigen Abschlussprüfer Ernst & Young (EY) ziehen. Aus Sicht von Anlegerschützern ist das Gesetz jedoch völlig ungenügend. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Berlin, der zahlreiche WIRECARD-Aktionäre gegen EY vertritt: “Dieser Gesetzesentwurf ist pure Kosmetik. Die Integrität des Finanzmarktes wird nicht gestärkt. Die großen Wirtschaftsprüferfirmen aus dem Kreise der sog. “Big Four” der Prüfungsgesellschaften können weiterhin machen, was sie wollen, und werden nicht zur Rechenschaft gezogen. Fälle wie WIRECARD können sich jederzeit wiederholen.” Universitätsprofessor Dr. Kai-Oliver Knops aus Hamburg hat gemeinsam mit Dr. Schirp in einem Fachartikel bereits im Oktober 2020 vorgeschlagen, die Beauftragung der Prüfer auf der einen Seite und die Durchführung/Bezahlung der Prüfung auf der anderen Seite strikt zu trennen. Prof. Dr. Knops: “Wir haben vorgeschlagen, eine externe Kontraktpartei zu installieren, die die Prüfer beauftragt. Die Prüfer wäre dann allein gegenüber dieser externen Kontraktpartei verantwortlich. Das zu prüfende Unternehmen muss am Ende die Prüfungsleistung bezahlen, hat aber so keinen Einfluss mehr auf den Prüfungsprozess. Nur so kann man das Grundproblem abstellen “Wess’ Brot ich ess’, dess’ Lied ich sing”. Diese externe Kontraktpartei könnte bei DAX-Unternehmen die Deutsche Börse selbst sein. Aber: Diese Trennung zwischen Beauftragung der Prüfung findet nun, nach dem jetzigen Entwurf des FISG, nicht statt. Also werden die zugrunde liegenden Interessenkonflikte überhaupt nicht adressiert, geschweige denn abgestellt. Die Zwangsrotation der Prüfer nach 10 Jahren, die nun im Gesetz steht, ist dafür kein ausreichender Ersatz“. Dr. Wolfgang Schirp ergänzt: “Auch die angebliche “Verschärfung” der zivilrechtlichen Haftung im jetzigen FISG ist vollkommen ungenügend. Erforderlich wäre eine vollständige Haftung der Wirtschaftsprüfer gegenüber allen Marktteilnehmern, die auf ihre Arbeit vertraut haben. Beispielsweise wäre von EY zu verlangen, dass alle WIRECARD-Aktionäre entschädigt werden, die auf die Testierung der Jahresabschlüsse vertraut haben. Das aber sieht der jetzige Entwurf des FISG nicht vor. Kurz gesagt: Ein kompletter Lobby-Erfolg für die “Big Four”. Trotz des Wirecard-Desasters ändert sich überhaupt nichts. So können wir auch das Vertrauen in den Finanzstandort Deutschland nicht stärken”.
17.12.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |