SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Neuartiges „Legal Tech“ wird Prämiensparer unterstützen – Pressegespräch in der Bundespressekonferenz am 12.09.2022 um 11 Uhr
Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Musterklagen von Verbraucherzentralen haben den Weg geebnet: Nunmehr ist klar, nach welchen Maßstäben langjährige Prämiensparverträge abzurechnen sind. Es zeichnet sich ab: Die Sparer haben umfangreiche Nachzahlungsansprüche. Betroffen sind mehr als eine Million Sparverträge. Die Sparkassen werden an ihre Kunden Nachzahlungen in Milliardenhöhe leisten müssen.
So klar die Grundaussage ist, so schwierig ist die Umsetzung. Erstens sind die Nachzahlungsansprüche, die jedem einzelnen Sparer zustehen, nicht sehr groß; in vielen Fällen sind es nur niedrige vierstellige Beträge. Das rechtfertigt keine aufwändige Prozessführung, wenn man es durch die Brille des einzelnen Sparers betrachtet. Zweitens ist die Ermittlung des konkreten Nachzahlungsanspruches nicht einfach. Ohne sachverständige Hilfe lässt sich der Anspruch nicht juristisch belastbar ausrechnen und belegen. In diese Lücke stößt ein neuartiges „legal tech“, das von führenden Experten in diesem Bereich entwickelt wurde. Am 12.09.2022 um 11 Uhr wird es in der BPK erstmals vorgestellt.
Am 12.09.2022 um 11 Uhr stellen Herr Prof. Dr. Wehrt, Herr Prof. Dr. Knops und Herr Dr. Schirp das „legal tech“ vor und stehen für Fragen zur Verfügung. Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipzger Platz 9, 10117 Berlin, Tel.: 0179-5320213, Mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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