Star Uranium Corp.
Star Uranium Corp.: Das Datum für die Verhandlung über die von Star Uranium und Shore Gold umstrittene Diamanten-Liegenschaft wurde bis zum 20. November 2006 vertagt
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Das Datum für die Verhandlung über die von Star Uranium und Shore Gold
umstrittene Diamanten-Liegenschaft wurde bis zum 20. November 2006 vertagt
Saskatoon, Saskatchewan, Kanada. 28. September 2006. Star Uranium Corp.
(Frankfurt: A0JMLA, TSX.V: SUV) liefert folgende Aktualisierung für ihren
laufenden Rechtsstreit mit Shore Gold (TSX: SGF) hinsichtlich 25
Mineralansprüche mit insgesamt 33.196 Hektar. Die besagten Ansprüche
(Claim) liegen im und um das Gebiet von Fort a la Corne, Saskatchewan,
herum. Sie besitzen alle magnetischen Anomalien, deren Ursache Kimberlite
sein könnten. Der größte und zu diesem Zeitpunkt wichtigste Claim ist ein
60 Quadratkilometer großer Block, der ungefähr acht Kilometer von Shore
Golds Star Kimberlitschlot entfernt liegt und im Osten an das
Shore/Newmont-Bergbau-Joint-Venture grenzt. Die von Star Uranium und seinem
50/50-Partner United Carina Resources Corp. (TSX: UCA) früher
durchgeführten Arbeiten bestanden aus einer luftgestützten Erkundung und
Bodengeophysik. Diese Arbeiten führten zu mehreren bohrbereiten Zielen.
Die Regierung der Provinz Saskatchewan war dabei, die oben erwähnten Claims
im Juni 2003 an Star Uranium und an seinem 50/50-Partner United Carina
Resources Corp. zu vergeben. Vor Ausstellung der endgültigen Zertifikate
legte Shore Gold beim Department of Industry and Resources der Provinz
Saskatchewan und dem Bergbauminister Protest ein. Beide Einsprüche wurden
von den Regierungsbehörden abgewiesen und Shore reichte eine Zivilklage
ein, um die Vergabe der Abbaurechte an Star Uranium und United Carina durch
die Regierung zu verhindern. Das Department of Industry and Resources der
Provinz Saskatchewan wartet jetzt das Ergebnis des Rechtsstreits ab, bevor
es die Abbaurechte vergibt.
Der Fall sollte ursprünglich am 25. September 2006 angehört werden. Shore
Gold verlangte einen Aufschub bis zum 20. November 2006, den das Gericht
gewährte. Mehrere Schlichtungsversuche scheiterten, diese Streitfrage zu
klären. Star Uranium ist zufrieden, dass es zu dieser Zeit richtig und fair
handelte und ist zuversichtlich, dass das Gericht im November zu Gunsten
Star Uraniums entscheiden wird. Das Unternehmen beabsichtigt nach einem
positiven Urteil, mit einem aggressiven Explorationsprogramm auf den
besagten Liegenschaften zu beginnen und seine eigenen rechtlichen
Alternativen für eine Entschädigung durch das Rechtssystem zu erkunden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Star Uranium Corp.
Derek L. Ivany, Vice President Business Development & Director
105 – 111 Research Drive
Saskatoon, Saskatchewan
S7N 3R2 Canada
Tel. +1 (800) 503-8823
Fax +1 (800) 503-8823
investors@staruranium.com
www.staruranium.com
AXINO AG
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel. +49 (711) 25 35 92-30
Fax +49 (711) 25 35 92-33
info@axino.de
www.axino.de
(c)DGAP 05.10.2006
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